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Recht und Pflicht für Arbeitgeber bzgl. Lohnsteuerklassenwahl

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hartzilein:
Servus,

ich habe einen Fragebogen bzgl. ELSTAM vom Arbeitgeber bekommen, bei dem ich einen Minijob habe.

In diesem Fragebogen wird man gefragt, ob das Arbeitsverhältnis ein Haupt- oder Nebenarbeitsverhältnis ist. Entsprechend kann man die Lohnsteuerklasse ankreuzen.

Da hatte ich nichts angekreuzt, da ich dachte, es reicht aus, wenn ich ein Kreuz bzgl. des Punkts setze, dass aktuell kein weiteres Arbeitsverhältnis besteht. Woraus ja eigentlich hervorgehen sollte, dass ich mit der Lohnsteuerklasse I eingestellt werden muss.

Nun hat mich der Arbeitgeber mit der Lohnsteuerklasse VI eingestellt.

Das habe ich aber erst jetzt gemerkt, als ich keine 450 € überwiesen bekommen habe und dann in den Entgeltnachweis in den Händen hielt (bekommen wir hier erst nach der Überweisung), sondern weniger.

Ich fragte da heute in der Personalabteilung nach und man sagte mir, dass man mich in einem solchen Fall mit der Lohnsteuerklasse VI einstellen muss. Weil ich eben bzgl. der Frage nach Haupt- oder Nebenarbeitsverhältnis und entsprechender Lohnsteuerklasse keine Angaben gemacht habe.

Auf den Hinweis, dass ich doch Angaben dazu gemacht habe, dass kein weiteres Arbeitsverhältnis besteht und man danach doch eigentlich davon ausgehen müsste, dass es sich bei dem Arbeitsverhältnis dann nur um das Hauptarbeitsverhältnis mit der Lohnsteuerklasse I handeln kann, ist man nicht weiter eingegangen.

Ich könnte nur für die Zukunft eine Änderung durchführen lassen.

Das darf doch nicht sein, oder!?

Jetzt muss ich nur wegen diesem Monat eine Einkommensteuererklärung machen, damit ich die Lohnsteuer zurückbekomme. Gut, damit kann ich leben.

Aber meine Hauptfrage: darf der Arbeitgeber so vorgehen und mich so einstellen oder wäre er nicht mind. zu einer Nachfrage verpflichtet gewesen, wenn ich zwar bei dem einen Punkt keine Angaben gemacht habe, aber an einer anderen Stelle sehr wohl eine eindeutige Angabe?

Besten Dank.

MfG

DiVO:
Warum soll er dazu verpflichtet sein nochmal bei dir nachzuhaken? Er hat doch nachgefragt, indem er die den Bogen zum Ausfüllen schickt. Aus deinen Ausführungen schließe ich, dass du eine Frage nicht verstanden hattest und deshalb bewusst auf eine Angabe verzichtest und so aktiv deine Mitwirkung verweigert hast.

Ich stelle mir folgende Frage: warum hast du nicht vor Abgabe bei deinem Arbeitgeber aktiv angerufen und eine entsprechende Beratung zu diesem Punkt eingefordert?

hartzilein:
Wo steht denn bitte, dass ich meiner Mitwirkungspflicht nicht vollimfänglich nachgekommen bin?

Es steht nirgendwo ein Hinweis, dass man die Frage bzgl. Haupt- und Nebenarbeitsverhältnis beantworten muss und welche Konsequenzen es hat, wenn man diese nicht beantworten kann!

Und nochmal, ich habe eine Frage entsprechend beantwortet, die die nicht beantwortete Frage obsolet macht und mitbeantwortet.

Johann:

--- Zitat von: hartzilein am 01.12.2021 16:53 ---Wo steht denn bitte, dass ich meiner Mitwirkungspflicht nicht vollimfänglich nachgekommen bin?

Es steht nirgendwo ein Hinweis, dass man die Frage bzgl. Haupt- und Nebenarbeitsverhältnis beantworten muss und welche Konsequenzen es hat, wenn man diese nicht beantworten kann!

Und nochmal, ich habe eine Frage entsprechend beantwortet, die die nicht beantwortete Frage obsolet macht und mitbeantwortet.

--- End quote ---

Logik ist nicht so die Sache von Formularen und Formular bearbeitenden Menschen. Da solltest du dich dran gewöhnen und lieber doppelt und dreifach sichergehen, dass man es nicht falsch verstehen kann.

Opa:
Wenn ich aus deinem Nicknamen schließen darf, dass du Grundsicherung nach dem SGB II beziehst, ist Steuerklasse VI eventuell gar nicht so blöd- vorausgesetzt, du kommst schnell wieder auf die Beine und machst deine Steuererklärung 2021 erst, nachdem dein Leistungsbezug zu Ende ist…
Kann aber vorher passieren, daß das Jobcenter dich zum Steuerklassenwechsel auffordert…

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