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Recht und Pflicht für Arbeitgeber bzgl. Lohnsteuerklassenwahl

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carriegross:

--- Zitat von: Johann am 01.12.2021 17:05 ---
--- Zitat von: hartzilein am 01.12.2021 16:53 ---Wo steht denn bitte, dass ich meiner Mitwirkungspflicht nicht vollimfänglich nachgekommen bin?

Es steht nirgendwo ein Hinweis, dass man die Frage bzgl. Haupt- und Nebenarbeitsverhältnis beantworten muss und welche Konsequenzen es hat, wenn man diese nicht beantworten kann!

Und nochmal, ich habe eine Frage entsprechend beantwortet, die die nicht beantwortete Frage obsolet macht und mitbeantwortet.

--- End quote ---

Logik ist nicht so die Sache von Formularen und Formular bearbeitenden Menschen. Da solltest du dich dran gewöhnen und lieber doppelt und dreifach sichergehen, dass man es nicht falsch verstehen kann.

--- End quote ---

Logik scheint hier nicht die Stärke von @hartzilein zu sein.

Wenn man die Frage nach einem aktuellen anderen Arbeitsverhältnis verneint, soll der AG daraus schließen, dass der AN das dortige Arbeitsverhältnis mit der Lohnsteuerklasse I versteuert haben möchte? Okayyy!

Mal daran gedacht, dass es etwas anderes ist, wenn man zusätzlich danach fragt, welche Art das Arbeitsverhältnis beim AG ist und mit welcher Lohnsteuerklasse der AN dort versteuert werden möchte?

Es kann ja durchaus sein, dass man einen Minijob, auch wenn es aktuell der einzige Job ist, und diesen mit der Lohnsteuerklasse VI versteuert haben möchte, weil man sich im nächsten Jahr über die Einkommensteuer eine Erstattung holen möchte oder weil man vorhat, in absehbarer Zukunft einen weiteren Job aufzunehmen, der dann mit der Lohnsteuerklasse I versteuert werden soll? Woher soll das denn der SB beim ersten AG wissen? Glaskugel?

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