Liebe Community,
über Google bin ich auf folgenden Thread gestoßen:
https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,113580.0.htmlLeider kann ich dort nicht im Thread posten.
Ich werde mir demnächst die Beiträge der VBL erstatten lassen (2,5 Jahre eingezahlt; Verbeamtung ist erfolgt) und möchte natürlich noch mehr rausholen, soweit es eben möglich ist. Nur ich blicke nicht so ganz durch, welche Beträge ich - wie im zuvor genannten Thread geschildert - in der Steuererklärung angeben kann.
Bei mir steht z. B. auf einer (beliebigen) Bezügemitteilung unter "ZV-Hinzurechnungsbetrag lfd. Monat" Folgendes:
"sozialvers. pfl." 204,71€;
dadrunter... davon steuerpfl.: Hier steht "Zeitzuschläge"
steuerpflichtig: das Feld ist leer
dadrunter ... steurpfl. Bezug: das Feld ist leer
Ich muss sagen, dass ich auch nicht so ganz verstehe, wieso hier überhaupt noch eine Erstattung erfolgen kann. Die Materie ist doch recht komplex... Wenn mir hier einer weiterhelfen könnte - auch wenn es nur ums grundsätzl. Verständnis geht - wäre mir damit sehr geholfen.
Danke!