Autor Thema: [BW] JAEG - was gehört mit dazu?  (Read 2695 times)

hschid

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[BW] JAEG - was gehört mit dazu?
« am: 01.12.2021 19:03 »
Hallo zusammen,
in Beamter in BW und bin guter Hoffnung in Q1 2022 befördert zu werden :)

Neben dem Grundgehalt erhalte ich auch Strukturzulage und Familienzulage.
Gehört beide Zulagen mit eingerechnet in die JAEG?
« Last Edit: 01.12.2021 19:26 von Admin2 »

ChrBY

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Antw:[BW] JAEG - was gehört mit dazu?
« Antwort #1 am: 01.12.2021 23:49 »
Hallo zusammen,
in Beamter in BW und bin guter Hoffnung in Q1 2022 befördert zu werden :)

Neben dem Grundgehalt erhalte ich auch Strukturzulage und Familienzulage.
Gehört beide Zulagen mit eingerechnet in die JAEG?

Die JAEG betrifft ausschließlich versicherungspflichtig Beschäftigte. Beamte gehören nicht zu dieser Gruppe, so daß für diese die JAEG irrelevant ist.
Relevant könnte höchstens die Beitragsbemessungsgrenze sein, sofern der Beamte freiwillig gesetzlich krankenversichert ist (was nur in absoluten Ausnahmefällen empfehlenswert ist).

Verwaltungsbetriebswirt

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Antw:[BW] JAEG - was gehört mit dazu?
« Antwort #2 am: 02.12.2021 09:04 »
Die JAEG ist relevant für die Familienversicherung in der GKV. Der Familienzuschlag wird bei der Ermittlung der JAEG nicht mit einbezogen, hinzugerechnet werden  Einnahmen aus nicht selbstständiger Tätigkeit, selbstständiger Tätigkeit, Vermietung und Verpachtung und Erträge aus Kapitalvermögen.

hschid

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Antw:[BW] JAEG - was gehört mit dazu?
« Antwort #3 am: 03.12.2021 16:19 »
Hallo zusammen,
da muss ich dann nochmals mit meinem Personalbetreuer sprechen. Dieser hat mich darauf hingewiesen, dass ich mit den Zulagen ggf. die JAEG überschreite und somit das Kind in meine PKV übernehmen muss.

Wenn die JAEG nicht für Beamte gilt, warum dann dieser Hinweis? Egal, ich versuche es am Montag zu klären. Danke Euch :)

Verwaltungsbetriebswirt

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Antw:[BW] JAEG - was gehört mit dazu?
« Antwort #4 am: 03.12.2021 21:11 »
Lies nochmal meinen Beitrag. Natürlich gilt die JAEG auch für Beamte, wenn du deine Kinder Familienversichern willst. Kommst du ohne Familienzuschlag über die JAEG? Die lieg bei 64.350 Euro jährlich.
Und was der Personaler sagt, wäre mir erstmal egal. Stelle einen Antrag auf Familienversicherung bei der GKV deiner Frau. Wenn die ablehnen werden Sie es auch begründen. Dann weißt du es. In die PKV kannst du die Kinder dann immer noch nehmen. Bis zu 2 Monate nach Geburt ohne Gesundheitsprüfung.

hschid

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Antw:[BW] JAEG - was gehört mit dazu?
« Antwort #5 am: 05.12.2021 18:11 »
Hallo,
liege mit 64.350,12€ mit 12 cent über der JAEG.
Würde es ggf. ausreichen die wöchtentliche Arbeitszeit zu kürzen?

Poincare

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Antw:[BW] JAEG - was gehört mit dazu?
« Antwort #6 am: 05.12.2021 19:43 »
Ja, Arbeitszeit kürzen wäre ein probates Mittel. Oder eben den ETF in einen Thesaurierenden umwandeln.

Verwaltungsbetriebswirt

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Antw:[BW] JAEG - was gehört mit dazu?
« Antwort #7 am: 06.12.2021 07:17 »
Hallo,
liege mit 64.350,12€ mit 12 cent über der JAEG.
Würde es ggf. ausreichen die wöchtentliche Arbeitszeit zu kürzen?

Hast du das die anderen Bestandteile, Familienzuschlag, zulage etc. schon rausgerechnet?

maxigott

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Antw:[BW] JAEG - was gehört mit dazu?
« Antwort #8 am: 06.12.2021 07:47 »
Guten Morgen. Mich betrifft der Fall auch und daher habe ich mich auch schon eingehender mit der Materie beschäftigt. Einiges was hier geschrieben wird ist nicht korrekt.

Wir sprechen hier von Arbeitsentgelt. Zur JAEG gehören keine Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung, keine Kapitalerträge und in Teilen auch keine Nebenerwerbstätigkeit (kommt hier drauf an).

Weitere Einnahmen, die nicht aus einer gegenwärtig ausgeübten Beschäftigung herrühren (z. B.
Renten, Versorgungsbezüge, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, Kapitalerträge, Unterhaltsleistungen),
sind dem regelmäßigen Jahresarbeitsentgelt nicht zuzurechnen (vgl. Urteile des
BSG vom 21. September 1993 – 12 RK 39/91 – USK 9360 und vom 23. Juni 1994 – 12 RK 42/92 –
USK 9414). Dementsprechend bleibt auch ein Arbeitseinkommen aus einer neben der Beschäftigung
ausgeübten selbstständigen Erwerbstätigkeit bei der Feststellung des regelmäßigen Jahresarbeitsentgelts
außen vor. Wird neben einer Beschäftigung eine selbstständige Erwerbstätigkeit
ausgeübt, ist vielmehr der Versicherungsausschluss nach § 5 Abs. 5 SGB V zu prüfen.

Zuschläge, die mit Rücksicht auf den Familienstand gezahlt werden, bleiben bei der Berechnung
des regelmäßigen Jahresarbeitsentgelts nach ausdrücklicher Bestimmung in § 6 Abs. 1 Nr. 1 letzter
Satzteil SGB V außer Betracht, obwohl sie Arbeitsentgelt im Sinne der Sozialversicherung sind.

FredFeuerstein

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Antw:[BW] JAEG - was gehört mit dazu?
« Antwort #9 am: 30.12.2021 10:17 »
Es scheint, dass mittlerweile einige in der Sachbearbeitung bzgl. der JAEG nur noch pauschal arbeiten aber die Feinheiten dieser Materie nicht mehr betrachten, betrachten wollen oder  - was kollegial und im Sinne des ÖD bzgl. Attraktivität nicht dienlich ist - gegen die Arbeitnehmer pauschalisieren.

Zur Notiz, ist nach SGB IV § 23a auch zu Unterscheiden, was das für Einkommensarten sind, entsprechend werden sie zum JAEG mitgezählt oder eben nicht mitgezählt, obwohl sie nach SGB IV § 14 dem Arbeitsentgelt entsprechen.
Die Krankenkassen haben hier zu häufig JAEG-Rechner, welche dies sehr einfach aufschlüsseln und erklären, leider bedeutet dies aber Mehrarbeit in der Sachbearbeitung und daher wird gerne mal der Allgemeintopf aufgemacht, zum Nachteil der Beschäftigten.

Seml

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Antw:[BW] JAEG - was gehört mit dazu?
« Antwort #10 am: 09.01.2022 00:59 »
Laut den „Grundsätzlichen Hinweisen zum Gesamteinkommen im Rahmen der Prüfung der Voraussetzungen zur Familienversicherung" (https://www.inside-partner.de/wp-content/uploads/2019/08/12062019_FK-Beitraege.pdf) wären gem. Punkt 2.3.1.2 vom Gesamteinkommen u.a. die steuerlich anerkannten Werbungskosten abzuziehen.

Somit sollte auch nach Überschreiten der JAEG noch einiges an Spielraum vorhanden sein, bevor Kinder aus der Familienversicherung fliegen. Zumindest ja mal der Arbeitnehmer-Pauschbetrag.