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[BW] JAEG - was gehört mit dazu?

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hschid:
Hallo zusammen,
in Beamter in BW und bin guter Hoffnung in Q1 2022 befördert zu werden :)

Neben dem Grundgehalt erhalte ich auch Strukturzulage und Familienzulage.
Gehört beide Zulagen mit eingerechnet in die JAEG?

ChrBY:

--- Zitat von: hschid am 01.12.2021 19:03 ---Hallo zusammen,
in Beamter in BW und bin guter Hoffnung in Q1 2022 befördert zu werden :)

Neben dem Grundgehalt erhalte ich auch Strukturzulage und Familienzulage.
Gehört beide Zulagen mit eingerechnet in die JAEG?

--- End quote ---

Die JAEG betrifft ausschließlich versicherungspflichtig Beschäftigte. Beamte gehören nicht zu dieser Gruppe, so daß für diese die JAEG irrelevant ist.
Relevant könnte höchstens die Beitragsbemessungsgrenze sein, sofern der Beamte freiwillig gesetzlich krankenversichert ist (was nur in absoluten Ausnahmefällen empfehlenswert ist).

Verwaltungsbetriebswirt:
Die JAEG ist relevant für die Familienversicherung in der GKV. Der Familienzuschlag wird bei der Ermittlung der JAEG nicht mit einbezogen, hinzugerechnet werden  Einnahmen aus nicht selbstständiger Tätigkeit, selbstständiger Tätigkeit, Vermietung und Verpachtung und Erträge aus Kapitalvermögen.

hschid:
Hallo zusammen,
da muss ich dann nochmals mit meinem Personalbetreuer sprechen. Dieser hat mich darauf hingewiesen, dass ich mit den Zulagen ggf. die JAEG überschreite und somit das Kind in meine PKV übernehmen muss.

Wenn die JAEG nicht für Beamte gilt, warum dann dieser Hinweis? Egal, ich versuche es am Montag zu klären. Danke Euch :)

Verwaltungsbetriebswirt:
Lies nochmal meinen Beitrag. Natürlich gilt die JAEG auch für Beamte, wenn du deine Kinder Familienversichern willst. Kommst du ohne Familienzuschlag über die JAEG? Die lieg bei 64.350 Euro jährlich.
Und was der Personaler sagt, wäre mir erstmal egal. Stelle einen Antrag auf Familienversicherung bei der GKV deiner Frau. Wenn die ablehnen werden Sie es auch begründen. Dann weißt du es. In die PKV kannst du die Kinder dann immer noch nehmen. Bis zu 2 Monate nach Geburt ohne Gesundheitsprüfung.

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