Beamte und Soldaten > Beamte der Länder und Kommunen

[BW] JAEG - was gehört mit dazu?

<< < (3/3)

Seml:
Laut den „Grundsätzlichen Hinweisen zum Gesamteinkommen im Rahmen der Prüfung der Voraussetzungen zur Familienversicherung" (https://www.inside-partner.de/wp-content/uploads/2019/08/12062019_FK-Beitraege.pdf) wären gem. Punkt 2.3.1.2 vom Gesamteinkommen u.a. die steuerlich anerkannten Werbungskosten abzuziehen.

Somit sollte auch nach Überschreiten der JAEG noch einiges an Spielraum vorhanden sein, bevor Kinder aus der Familienversicherung fliegen. Zumindest ja mal der Arbeitnehmer-Pauschbetrag.

Navigation

[0] Message Index

[*] Previous page

Go to full version