Autor Thema: Arbeitgeberr IM Tarifvertrag oder nur angelehnt?  (Read 1887 times)

Aer2k

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Hallo,

mein  Arbeitgeber will sich jetzt mehr nach dem Tarif richten, gibt es eine  Möglichkeit festzusstellen ob er sich an  den Tarif anlehnt oder ob er mit ALLEN Rechten und Pflichten  dem   Tarif beigetretenn ist?

Bei uns sollen zb. unter anderem  jetzt die Nachtzulagen von 30% auf 20%, wie es lt ihm im Tövd Pflege ist, reduziert werden,  wobei wir zur  Zeit auch die Nachtzulage  erst ab 23-06  erhalten.

ist dies https://oeffentlicher-dienst.info/pdf/tvoed/tvoed-b-nr12.pdf  der Tarifvertrag der gültig  ist für die Pflege Nrw  ?

mit besten  Dank im  Voraus

« Last Edit: 01.12.2021 20:35 von Aer2k »

WasDennNun

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Antw:Arbeitgeberr IM Tarifvertrag oder nur angelehnt?
« Antwort #1 am: 01.12.2021 21:53 »
Es zählt was im Arbeitsvertrag vereinbart ist.
Einseitige Änderung sind möglich.

XTinaG

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Antw:Arbeitgeberr IM Tarifvertrag oder nur angelehnt?
« Antwort #2 am: 02.12.2021 07:43 »
Was stehtdenn im Arbeitsvertrag zur Anwendung des Tarifvertrags? Ist der Arbeitgeber Mitglied in einem Mitgliedsverband der VKA? Bist Du Mitglied in einer der den TVÖD schließenden Gewerkschaften?

WasDennNun

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Antw:Arbeitgeberr IM Tarifvertrag oder nur angelehnt?
« Antwort #3 am: 02.12.2021 07:50 »
Es zählt was im Arbeitsvertrag vereinbart ist.
Einseitige Änderung sind nicht möglich.
EDIT

Aer2k

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Antw:Arbeitgeberr IM Tarifvertrag oder nur angelehnt?
« Antwort #4 am: 02.12.2021 13:51 »
Es hies damals  "angelehnt  an BAT" im Arbeitsvertrag.

Wir hattten eine Nachtzulage von 15% bis wir durch einwirken des Betriebsrat mit Bezug auf  diese Urteil (https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/bag-urteil-10-azr-423-14-dauerhafte-nachtarbeit-zuschlag-30-prozent/) auf 30% hochgestuft  wurden.

Vor ca. 1 1/2 Jahre  wurde dann das  Grundgehalt auf  Tövd  Niveau angehoben (zt. +700€ Brutto) mit der Zussage alle zukünftigen Änderungen des Tövd ebenfalls (zeitversetzt da er jeweils nachverhandeln muß) mitzuvollziehen. Grund  war weil wir mit den alten Konditionen keine Mitarbeiter mehr bekommen haben.

Jetzt steht halt im Raum das im  Rahmen der Anpassung  ab der nächsten Abrechung   zb. de  Pflegezuschlag  70€ gezahlt werden soll, ebenso wie eine Zulage für  Psychatrie, Änderungen  bei der  Feiertagszulagen die  jetzt nicht mehr komplett ausgezahlt, sondern auch mit Freizeit abgegolten werden sollen, und halt eine Reduzierung der  Nachtzulage von 30 auf 20% weil die Zulagen "wie im   TÖVD " gezahlt werden  sollen


Ist der Arbeitgeber Mitglied in einem Mitgliedsverband der VKA? Bist Du Mitglied in einer der den TVÖD schließenden Gewerkschaften?

Das war Teil der Frage kann  man  das  irgendwo ersehenn ob er  beigetreten ist?

Nein - kein Gewerkschaftsmitglied mehr


Lars73

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Antw:Arbeitgeberr IM Tarifvertrag oder nur angelehnt?
« Antwort #5 am: 02.12.2021 13:53 »
"Nein - kein Gewerkschaftsmitglied mehr"

Dann ist es egal ob der Arbeitgeber Tarifgebunden ist. Es kommt alleine auf den Arbeitsvertrag an.

Aer2k

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Antw:Arbeitgeberr IM Tarifvertrag oder nur angelehnt?
« Antwort #6 am: 02.12.2021 14:15 »
"Nein - kein Gewerkschaftsmitglied mehr"

Dann ist es egal ob der Arbeitgeber Tarifgebunden ist. Es kommt alleine auf den Arbeitsvertrag an.


Ein Tarifgebundener  Arbeitgeber muß sich nur bei Gewerkschaftsmitgliedern an den  Tarif  halten?

XTinaG

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Antw:Arbeitgeberr IM Tarifvertrag oder nur angelehnt?
« Antwort #7 am: 02.12.2021 14:31 »
Ja.

Was steht denn nun exakt zur Anwendung des Tarifvertrags im Arbeitsvertrag?

was_guckst_du

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Antw:Arbeitgeberr IM Tarifvertrag oder nur angelehnt?
« Antwort #8 am: 02.12.2021 14:33 »
"Nein - kein Gewerkschaftsmitglied mehr"

Dann ist es egal ob der Arbeitgeber Tarifgebunden ist. Es kommt alleine auf den Arbeitsvertrag an.


Ein Tarifgebundener  Arbeitgeber muß sich nur bei Gewerkschaftsmitgliedern an den  Tarif  halten?

...ja...bei Nichtgewerkschaftmitgliedern macht er das freiwillig bzw. durch einzelvertragliche Regelung
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

Aer2k

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Antw:Arbeitgeberr IM Tarifvertrag oder nur angelehnt?
« Antwort #9 am: 02.12.2021 16:28 »
Ja.

Was steht denn nun exakt zur Anwendung des Tarifvertrags im Arbeitsvertrag?

hat  etwas gebraucht 20j.  alte Unterlagen wiederzu finden :)

NIX -  es wurde wohl  damals nur im  Gespräch so geäußert " das Gehalt ist angelehnt  an BAT  und enthält schon diverse Zuschläge"

XTinaG

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Antw:Arbeitgeberr IM Tarifvertrag oder nur angelehnt?
« Antwort #10 am: 03.12.2021 08:06 »
Sofern also nicht auf einen Tarifvertrag verwiesen wird, wird der Arbeitsvertrag ja eigenständige Regelungen zu Vergütung usw. machen. Diese wären dann maßgeblich. Wurde keine Vergütung vereinbart, wäre die übliche Vergütung zu leisten.

WasDennNun

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Antw:Arbeitgeberr IM Tarifvertrag oder nur angelehnt?
« Antwort #11 am: 03.12.2021 12:00 »
NIX -  es wurde wohl  damals nur im  Gespräch so geäußert " das Gehalt ist angelehnt  an BAT  und enthält schon diverse Zuschläge"
na, dann stehen dir ja Tür und Tor offen frei das gewünschte Entgelt individuell zu verhandeln oder einzufordern.