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Arbeitgeberr IM Tarifvertrag oder nur angelehnt?

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Aer2k:
Hallo,

mein  Arbeitgeber will sich jetzt mehr nach dem Tarif richten, gibt es eine  Möglichkeit festzusstellen ob er sich an  den Tarif anlehnt oder ob er mit ALLEN Rechten und Pflichten  dem   Tarif beigetretenn ist?

Bei uns sollen zb. unter anderem  jetzt die Nachtzulagen von 30% auf 20%, wie es lt ihm im Tövd Pflege ist, reduziert werden,  wobei wir zur  Zeit auch die Nachtzulage  erst ab 23-06  erhalten.

ist dies https://oeffentlicher-dienst.info/pdf/tvoed/tvoed-b-nr12.pdf  der Tarifvertrag der gültig  ist für die Pflege Nrw  ?

mit besten  Dank im  Voraus

WasDennNun:
Es zählt was im Arbeitsvertrag vereinbart ist.
Einseitige Änderung sind möglich.

XTinaG:
Was stehtdenn im Arbeitsvertrag zur Anwendung des Tarifvertrags? Ist der Arbeitgeber Mitglied in einem Mitgliedsverband der VKA? Bist Du Mitglied in einer der den TVÖD schließenden Gewerkschaften?

WasDennNun:

--- Zitat von: WasDennNun am 01.12.2021 21:53 ---Es zählt was im Arbeitsvertrag vereinbart ist.
Einseitige Änderung sind nicht möglich.

--- End quote ---
EDIT

Aer2k:
Es hies damals  "angelehnt  an BAT" im Arbeitsvertrag.

Wir hattten eine Nachtzulage von 15% bis wir durch einwirken des Betriebsrat mit Bezug auf  diese Urteil (https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/bag-urteil-10-azr-423-14-dauerhafte-nachtarbeit-zuschlag-30-prozent/) auf 30% hochgestuft  wurden.

Vor ca. 1 1/2 Jahre  wurde dann das  Grundgehalt auf  Tövd  Niveau angehoben (zt. +700€ Brutto) mit der Zussage alle zukünftigen Änderungen des Tövd ebenfalls (zeitversetzt da er jeweils nachverhandeln muß) mitzuvollziehen. Grund  war weil wir mit den alten Konditionen keine Mitarbeiter mehr bekommen haben.

Jetzt steht halt im Raum das im  Rahmen der Anpassung  ab der nächsten Abrechung   zb. de  Pflegezuschlag  70€ gezahlt werden soll, ebenso wie eine Zulage für  Psychatrie, Änderungen  bei der  Feiertagszulagen die  jetzt nicht mehr komplett ausgezahlt, sondern auch mit Freizeit abgegolten werden sollen, und halt eine Reduzierung der  Nachtzulage von 30 auf 20% weil die Zulagen "wie im   TÖVD " gezahlt werden  sollen



--- Zitat von: XTinaG am 02.12.2021 07:43 ---Ist der Arbeitgeber Mitglied in einem Mitgliedsverband der VKA? Bist Du Mitglied in einer der den TVÖD schließenden Gewerkschaften?

--- End quote ---

Das war Teil der Frage kann  man  das  irgendwo ersehenn ob er  beigetreten ist?

Nein - kein Gewerkschaftsmitglied mehr

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