Autor Thema: Dauer-Stellvertretung wg. Arbeitsplatzwechsel --> Ausgleichszahlung?  (Read 4728 times)

josephinepfeiffer

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Hallo liebes Forum,

ich bräuchte Eure Hilfe. Ich möchte versuchen, den Fall etwas anonymisiert darzustellen, also verzeiht mir bitte, wenn es etwas schwammig wird.

Ich bin für einen "Beauftragten" (stellt Euch Datenschutz oder sowas vor) in Stellvertretung angestellt. Also als Verhinderungsstellvertreter, der Urlaube, Krankheit etc. abdecken soll. Jetzt hat der zu Vertretende aber den Job gewechselt und die Stelle ist seit ca. 4 Wochen vakant. Mit einer schnellen Nachbesetzung ist derzeit nicht zu rechnen.

Ich bin eine Entgeltstufe tiefer eingruppiert, als es der zu Vertretende war. Ich habe kein Schriftstück o.Ä., dass mir bescheinigt, dass nun kommissarisch den Hut auf habe. Faktisch habe ich das aber, da ich die Einzige bin, die sich noch mit dem Thema beschäftigt und arbeite seitdem bedeutend mehr Zeitanteile in dem Bereich, als in meiner Stellenbeschreibung steht (40%). Nun wird mir kommuniziert, dass ich keinen Anspruch auf eine Ausgleichszahlung zur höheren Stufe hätte, das sei mit meiner Stellvertretung schon abgegolten. Das kann aber doch nicht sein, dass ich dieses Amt faktisch inne habe, dafür auch die Verantwortung dazu trage und das für das gleiche Geld machen soll, wie vorher?

Könnt Ihr mir da helfen? Ist das wirklich so? Wie sehen meine Ansprüche aus? Wenn Ihr mehr Infos braucht, um die Frage sinnvoll zu beantworten, sagt es bitte.

XTinaG

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Warum weichst Du denn von der Vorgabe des Arbeitgebers ab, was Du in welchem Umfang zu tun hast? Damit riskierst Du doch nur eine Abmahnung.

josephinepfeiffer

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Man bekommt in der Verwaltung eine Abmahnung, wenn man vakuumsbedingt mehr Verantwortung übernimmt?

Das beantwortet meine Frage erstmal nicht, aber trotzdem danke für den Hinweis.

veeam

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Man bekommt in der Verwaltung eine Abmahnung, wenn man vakuumsbedingt mehr Verantwortung übernimmt?

Das beantwortet meine Frage erstmal nicht, aber trotzdem danke für den Hinweis.

Du meinst bestimmt aufgrund von Vakanz.

Aber unabhängig davon hat Tina da schon recht. Du bist zu keinem Zeitpunkt dazu verpflichtet worden mit eintretender Vakanz auch nur einen Handschlag mehr zu leisten. Auch wenn das Gegenteil nicht eintreffen wird, weil es ja im Sinne der Behörde ist, könnte es aber zu einer Abmahnung führen wenn Du eigenmächtig mehr als die vertraglich geregelten 40% Stellenanteile ausführst. Anders gefragt, wer leidet denn gerade darunter das Du die 60% Zeitanteile für die anderen vereinbarten Tätigkeiten nicht ausführst? Hier könnte es ja schon zu unangenehmen Nachfragen kommen.

Auch wenn das vielleicht nicht Dein persönlicher Anspruch ist und man ja alles nach bestem Wissen und Gewissen erledigt und am Laufen haben will. Arbeite einfach weiterhin deine 40% dieser Tätigkeit ab und alles was darüber hinausgeht bleibt liegen. Denn erst wenn die Dienststelle schriftlich von Dir verlangt darüber hinaus zu Arbeiten steht Dir auch eine Zulage zu.

Organisator

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Denn erst wenn die Dienststelle schriftlich von Dir verlangt darüber hinaus zu Arbeiten steht Dir auch eine Zulage zu.

unter der Voraussetzung, dass die genannte Tätigkeit auch höherwertig ist. Dazu hat sich die TE noch gar nicht geäußert.


veeam

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Denn erst wenn die Dienststelle schriftlich von Dir verlangt darüber hinaus zu Arbeiten steht Dir auch eine Zulage zu.

unter der Voraussetzung, dass die genannte Tätigkeit auch höherwertig ist. Dazu hat sich die TE noch gar nicht geäußert.

Das nahm ich in meinem jugendlichen Leichtsinn aufgrund dieser Aussage an:

Zitat
Ich bin eine Entgeltstufe tiefer eingruppiert, als es der zu Vertretende war.

Kann allerdings auch eine Falschannahme sein. Würde aber die 40% Stellenanteil erklären, da bei über 50% eine identische Eingruppierung erfolgen würde.

WasDennNun

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Man bekommt in der Verwaltung eine Abmahnung, wenn man vakuumsbedingt mehr Verantwortung übernimmt?

Das beantwortet meine Frage erstmal nicht, aber trotzdem danke für den Hinweis.

Mache einfach nicht die höherwertigen Dinge, solange du nicht dazu offiziell aufgefordert wirst, mit dem Hinweis, dass es ansonsten - bedingt durch die jetzt höheren Zeitanteile - eine eingruppierungsrelevant  Tätigkeitsänderung wäre, die du nicht einseitig durchführen kannst.

Dann läßte du 90% der Dinge liegen und wartest ab.

josephinepfeiffer

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Danke erstmal für die etwas ausführlichere Antwort. Soweit habe ich das vertsanden.

Das Problem ist, dass mir mündlich durch Vorgesetzte durchaus kommuniziert wird, dass ich das Thema betreuen soll und muss. Es stand in den letzten 3 Wochen bspw. die Bearbeitung einer Sachlage an, bei der wir gegenüber einer übergeordneten Behörde zur Berichterstattung verpflichtet sind. Die Erstellung dieses Berichts war Aufgabe des Beauftragten, die habe ich nun gezwungenermaßen machen müssen. Das wurde auch vom Vorgesetzten so verlangt. Mündlich.

Und dann vielleicht doch zum besseren Verständnis: es geht um Informationssicherheit. Mich erreichen eigentlich täglich Anfragen der Beschäftigten, vor allem Weiterleitungen von E-Mails, bei denen sich die Leute nicht sicher sind, ob Sie Anhänge öffnen oder Links anklicken können. Wenn ich dort sage "Sorry, bin ich nicht zuständig" bzw. "Meine Zeitanteile sind eigentlich für 2021 komplett aufgebraucht, weil ich 2 Wochen lang fast in Vollzeit Bericht X vorbereiten musste", dann kann das doch nicht zielführend sein, oder? Darüber hinaus erreichen mich Anfragen der IT zu den Fragestellungen. Ich bin der Meinung, dass man Informationssicherheit nicht liegen lassen kann. Weils dann schief geht. Und wenns schief geht, wird mein Arbeitgeber MICH angucken udn MICH fragen, warum ich mich nicht gekümmert habe.

Aber gut. Wenn die Sachlage so ist, dann muss ich eben zusehen, dass ich nur die 40% mache. Das hätte im Beispiel des o.g. Berichts aber bedeutet, dass wir nicht fristwahrend hätten antworten können. Ich bin mir ziemlich sicher, dass ich dafür Ärger bekommen hätte.

Lars73

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Es wird ja nicht jeden Tag geschaut wie die Zeitanteile sind. Da kann man auch deutlich längere Zeiträume heranziehen. Als solches ist bisher nicht erkennbar, dass es nicht von den übertragenden Aufgaben abgedeckt ist.

veeam

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Du machst Dir Gedanken über Probleme die nicht Deine sind.
Auch die Dir vorgesetzte Person wird wohl nicht befugt sein vertragliche Änderungen durchzuführen.

Mein Vorschlag:

Ein gemeinsamer Termin mit Vorgesetztem, Personalamtsleiter und Behördenleitung.
Arbeite Deine aktuelle Situation kurz aus und frage einfach mal wie man sich da nun verhalten soll? Vertragswidrig mit Gefahr einer Abmahnung? Wenn die Arbeiten ausgeführt werden müssen, kann es ja auch ganz einfach in einem Dreizeiler angeordnet werden und Dir wird für die Dauer der Ausführung eine Zulage gezahlt.

Organisator

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Aber gut. Wenn die Sachlage so ist, dann muss ich eben zusehen, dass ich nur die 40% mache. Das hätte im Beispiel des o.g. Berichts aber bedeutet, dass wir nicht fristwahrend hätten antworten können. Ich bin mir ziemlich sicher, dass ich dafür Ärger bekommen hätte.

bzw. deine Führungskraft auf das Problem hinweisen und sie bitten, eine entsprechende Anpassung zu veranlassen.

Allerdings stellt sich dann weiterhin die Frage, wie die weiteren Tätigkeiten zu bewerten sind. Es könnte da durchaus zu keiner Änderung oder zu einer Herabgruppierung kommen. Daher wäre das von veeam angesprochene Gespräch durchaus sinnig, um zumindest die Meinung der Dienststelle einzuholen.

josephinepfeiffer

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Ok, danke für den konstruktiven Vorschlag, auch an alle anderen hier. Ich versuche es auf diesem Weg.

Das Unverständnis für diese Regelung kommt wohl vor allem daher, dass ich aus der freien Wirtschaft komme. Dort wird eigentlich versucht, Personal zu halten, vor allem im Bereich IT.

Johann

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Dort wird eigentlich versucht, Personal zu halten, vor allem im Bereich IT.

Ja ne, damit brauchen wir im öD gar nicht anfangen. Arbeite auch in einer IT-Behörde und hier muss man schon sehr dafür kämpfen, um etwas extra zu bekommen. Mit viel Geduld und Erpresserei (Bewerbungen auf andere Stellen) klappt es dann auch irgendwann. Bei einem Kollegen gabs erst nach Jahren eine Zulage, als er sich intern auf eine andere Stelle beworben hat und dort aufgrund der Bestenauslese hätte genommen werden müssen, der Geschäftsführer dann aber höchstpersönlich ein Einstellungsverbot erteilt hat und es stattdessen auf der derzeitigen Position eine Zulage gab. Dazu muss ich aber auch sagen, dass wir definitiv am Arsch wären ohne ihn und er die Arbeit dermaßen gut macht, dass er eine Zulage mehr als verdient hat.

Zum Thema ist es wie oben beschrieben. Hier musst du einfach mal auf deine Rechte & Pflichten beharren. Im öD darfst du als Angestellter nur im Rahmen deiner Tätigkeiten denken. Gibts dort Probleme, die dich im Rahmen dieser nicht tangieren und dir fällt es auf, bist du höchstens noch verpflichtet, deinem Vorgesetzten eben jene Probleme zu melden. Am besten schriftlich. Dann kann er sich überlegen, wie er darauf reagiert. Du kannst ihm höchstens noch Vorschläge machen "Wenn du meine Zeitanteile für die Aufgabe erhöhen lässt, dann ist das Problem gelöst". Was dann ggf. für dich eine Zulage zur Folge hat.

Wenn Fristen nicht eingehalten werden können, weil eine Stelle vakant ist und du nur maximal 40% deiner Zeit für die Stellvertretung ausüben kannst, bleiben halt idealerweise 60% der Aufgaben der Vakanz liegen. Für die Kreativität der Lösung solcher Probleme werden mittlere Führungskräfte bezahlt, aber nicht die Sachbearbeiter. Wenn du das Problemlösen auch noch selbst übernimmst, machst du diese Führungskraftebene obsolet. Will doch keiner.

josephinepfeiffer

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In einem Wort: Frust. Inwiefern man so gerade im Bereich IT Fachkräfte anlocken oder halten will, erschließt sich mir nicht.

Erlaubt mit bitte die Gegenfrage: unter welchen Vorraussetzungen stünde mir denn die Zulage zur höheren Gruppe zu? Unter welchen Vorraussetzungen gar eine Höhergruppierung?

Johann

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In einem Wort: Frust. Inwiefern man so gerade im Bereich IT Fachkräfte anlocken oder halten will, erschließt sich mir nicht.

Erlaubt mit bitte die Gegenfrage: unter welchen Vorraussetzungen stünde mir denn die Zulage zur höheren Gruppe zu? Unter welchen Vorraussetzungen gar eine Höhergruppierung?

Jeweils wenn du Tätigkeiten nach der höheren Entgeltgruppe ausführst. Zulage bei befristeter Ausführung, Höhergruppierung bei permanenter Tätigkeitsänderung.

Relevant ist die Entgeltordnung.