Hallo liebes Forum,
ich bräuchte Eure Hilfe. Ich möchte versuchen, den Fall etwas anonymisiert darzustellen, also verzeiht mir bitte, wenn es etwas schwammig wird.
Ich bin für einen "Beauftragten" (stellt Euch Datenschutz oder sowas vor) in Stellvertretung angestellt. Also als Verhinderungsstellvertreter, der Urlaube, Krankheit etc. abdecken soll. Jetzt hat der zu Vertretende aber den Job gewechselt und die Stelle ist seit ca. 4 Wochen vakant. Mit einer schnellen Nachbesetzung ist derzeit nicht zu rechnen.
Ich bin eine Entgeltstufe tiefer eingruppiert, als es der zu Vertretende war. Ich habe kein Schriftstück o.Ä., dass mir bescheinigt, dass nun kommissarisch den Hut auf habe. Faktisch habe ich das aber, da ich die Einzige bin, die sich noch mit dem Thema beschäftigt und arbeite seitdem bedeutend mehr Zeitanteile in dem Bereich, als in meiner Stellenbeschreibung steht (40%). Nun wird mir kommuniziert, dass ich keinen Anspruch auf eine Ausgleichszahlung zur höheren Stufe hätte, das sei mit meiner Stellvertretung schon abgegolten. Das kann aber doch nicht sein, dass ich dieses Amt faktisch inne habe, dafür auch die Verantwortung dazu trage und das für das gleiche Geld machen soll, wie vorher?
Könnt Ihr mir da helfen? Ist das wirklich so? Wie sehen meine Ansprüche aus? Wenn Ihr mehr Infos braucht, um die Frage sinnvoll zu beantworten, sagt es bitte.