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Dauer-Stellvertretung wg. Arbeitsplatzwechsel --> Ausgleichszahlung?

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josephinepfeiffer:
Hallo liebes Forum,

ich bräuchte Eure Hilfe. Ich möchte versuchen, den Fall etwas anonymisiert darzustellen, also verzeiht mir bitte, wenn es etwas schwammig wird.

Ich bin für einen "Beauftragten" (stellt Euch Datenschutz oder sowas vor) in Stellvertretung angestellt. Also als Verhinderungsstellvertreter, der Urlaube, Krankheit etc. abdecken soll. Jetzt hat der zu Vertretende aber den Job gewechselt und die Stelle ist seit ca. 4 Wochen vakant. Mit einer schnellen Nachbesetzung ist derzeit nicht zu rechnen.

Ich bin eine Entgeltstufe tiefer eingruppiert, als es der zu Vertretende war. Ich habe kein Schriftstück o.Ä., dass mir bescheinigt, dass nun kommissarisch den Hut auf habe. Faktisch habe ich das aber, da ich die Einzige bin, die sich noch mit dem Thema beschäftigt und arbeite seitdem bedeutend mehr Zeitanteile in dem Bereich, als in meiner Stellenbeschreibung steht (40%). Nun wird mir kommuniziert, dass ich keinen Anspruch auf eine Ausgleichszahlung zur höheren Stufe hätte, das sei mit meiner Stellvertretung schon abgegolten. Das kann aber doch nicht sein, dass ich dieses Amt faktisch inne habe, dafür auch die Verantwortung dazu trage und das für das gleiche Geld machen soll, wie vorher?

Könnt Ihr mir da helfen? Ist das wirklich so? Wie sehen meine Ansprüche aus? Wenn Ihr mehr Infos braucht, um die Frage sinnvoll zu beantworten, sagt es bitte.

XTinaG:
Warum weichst Du denn von der Vorgabe des Arbeitgebers ab, was Du in welchem Umfang zu tun hast? Damit riskierst Du doch nur eine Abmahnung.

josephinepfeiffer:
Man bekommt in der Verwaltung eine Abmahnung, wenn man vakuumsbedingt mehr Verantwortung übernimmt?

Das beantwortet meine Frage erstmal nicht, aber trotzdem danke für den Hinweis.

veeam:

--- Zitat von: josephinepfeiffer am 02.12.2021 07:48 ---Man bekommt in der Verwaltung eine Abmahnung, wenn man vakuumsbedingt mehr Verantwortung übernimmt?

Das beantwortet meine Frage erstmal nicht, aber trotzdem danke für den Hinweis.

--- End quote ---

Du meinst bestimmt aufgrund von Vakanz.

Aber unabhängig davon hat Tina da schon recht. Du bist zu keinem Zeitpunkt dazu verpflichtet worden mit eintretender Vakanz auch nur einen Handschlag mehr zu leisten. Auch wenn das Gegenteil nicht eintreffen wird, weil es ja im Sinne der Behörde ist, könnte es aber zu einer Abmahnung führen wenn Du eigenmächtig mehr als die vertraglich geregelten 40% Stellenanteile ausführst. Anders gefragt, wer leidet denn gerade darunter das Du die 60% Zeitanteile für die anderen vereinbarten Tätigkeiten nicht ausführst? Hier könnte es ja schon zu unangenehmen Nachfragen kommen.

Auch wenn das vielleicht nicht Dein persönlicher Anspruch ist und man ja alles nach bestem Wissen und Gewissen erledigt und am Laufen haben will. Arbeite einfach weiterhin deine 40% dieser Tätigkeit ab und alles was darüber hinausgeht bleibt liegen. Denn erst wenn die Dienststelle schriftlich von Dir verlangt darüber hinaus zu Arbeiten steht Dir auch eine Zulage zu.

Organisator:

--- Zitat von: veeam am 02.12.2021 08:12 ---Denn erst wenn die Dienststelle schriftlich von Dir verlangt darüber hinaus zu Arbeiten steht Dir auch eine Zulage zu.

--- End quote ---

unter der Voraussetzung, dass die genannte Tätigkeit auch höherwertig ist. Dazu hat sich die TE noch gar nicht geäußert.

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