Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
E13 oder E14
Albeles:
--- Zitat von: MeckPomm77 am 02.12.2021 10:40 ---Die Personen sind alle in Vollzeit tätig.
Person A scheut aber den Klageweg, um sich spätere Aufstiegschancen nicht durch einen schlechten Ruf als "Prozesshansel" zu verbauen.
--- End quote ---
Wie sollte er sonst zu seinem Recht kommen? Schließlich ist der Arbeitgeber nicht gewillt seine Meinung zu ändern. Und ich wüsste keine dritte Institution, die sonst da weiterhelfen könnte, außer der Gerichtsbarkeit.
Nicht schön, aber manchmal nicht anders machbar. Oder halt verzichten...dann ist man zwar nicht der "Prozesshansel" aber für den AG der "Dummhansel" mit dem man es machen kann ;)
LG Albeles
WasDennNun:
--- Zitat von: MeckPomm77 am 02.12.2021 10:40 ---Die Personen sind alle in Vollzeit tätig.
Person A scheut aber den Klageweg, um sich spätere Aufstiegschancen nicht durch einen schlechten Ruf als "Prozesshansel" zu verbauen.
--- End quote ---
Wenn der AG ihm bestätigt hat, dass die 3 Personen im unterstellt sind, kann er sich überlegen was er macht.
Wenn nicht, dann würde ich auch keinen Urlaubsantrag unterschreiben oder sonst was machen.
Der AG muss wissen was er will.
Wie dann bezahlt wird hat er dann nicht zu entscheiden.
Navigation
[0] Message Index
[*] Previous page
Go to full version