Moin,
an einer Universität gibt es ein Team von drei Kollegen, die im Bereich wissenschaftlicher Personalentwicklung und Doktorandenförderung tätig sind. Alle drei sind unstrittig in E13 eingruppiert. Person A leitet das Team, ist den anderen gegenüber inhaltlich weisungsbefugt und führt auch Mitarbeitergespräche, genehmigt Urlaube, etc.. Nun kommt über ein gefördertes Drittmittelprojekt ein vierter Kollege - ebenfalls E13 - für drei Jahre befristet hinzu. Person A ist der Meinung, dass Entgeltordnung Teil 1 der Passus
Entgeltgruppe 14
4. Beschäftigte mit abgeschlossener wissenschaftlicher Hochschulbildung und
entsprechender Tätigkeit sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben,
denen mindestens drei Beschäftigte mindestens der Entgeltgruppe 13 durch
ausdrückliche Anordnung ständig unterstellt sind.
greift und er damit automatisch nach E14 eingruppiert werden müsste. Der Arbeitgeber sieht das anders und stelt sich auf den Standpunkt, dass sich die "Tätigkeiten durch die zusätzliche Person im Team nicht verändert haben".
Hat Person A Recht und was kann er tun?
Beate