Autor Thema: Verwaltung / Rathaus / Bürgerbüro - Geschäft des täglichen Bedarfs  (Read 3975 times)

E15

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Hallo, ist eine Verwaltung/Rathaus/Bürgerbüro ein "Geschäft des täglichen Bedarfs"?

Müsste hier 2G bzw. 3G für Besucher gelten? Einige Rathäuser haben dies bereits auf 3G für Besucher umgesetzt. Wie seht ihr das? Ein persönliches Erscheinen z.B. bei einem Kirchenaustritt (Niederschrift), oder auch bei einem Personalausweis muss zwingend der Antragsteller persönlich erscheinen.

Kann man jemand ausschließen, weil dieser kein 2/3 G erfüllt? Oder muss man sogar?
« Last Edit: 02.12.2021 14:45 von E15 »

was_guckst_du

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...also schnell impfen lassen...ohne Impfung würde ich erstmal in der Kirche bleiben 8)
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

Kaiser80

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Also für NRW: Es gibt  keine generelle Regelung für 3G in Rathäusern in CoronaSchVO.  Das schließt   aber   nicht   aus, eine Zutrittsbeschränkung (3G)  anzuordnen. Die rechtliche Grundlage dafür bietet das jeweilige Hausrecht. Das gilt M.E. selbst für die Fälle, in denen Bürger verpflichtet sind zu erscheinen.

Aus Gründen des Infektionsschutzes und zuz Schutzes der Beschäftigten find ich das auch logisch und maßvoll die    3G-Regel   vorzugeben.   Es gibt ja auch genug Testmöglichkeiten.

E15

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"Durch die Anwendung der 3G Regel werden, anders als bei der Anwendung der 2G Regel, keine Bürger von der Teilhabe an behördlichen Leistungen ausgeschlossen. Jeder Bürger hat weiter die Möglichkeit, Zugang zu der Behörde zu erhalten und deren Leistungen in Anspruch zu nehmen."

Mehrere Juristen weisen zudem darauf hin, dass inzwischen wieder kostenlose Schnelltests möglich sind. Das sei also durchaus zumutbar.

https://kommunal.de/2g-ins-rathaus-nur-fuer-geimpfte


BAT

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Die kostenlosen Schnelltests sind aber auf einen Test pro Woche begrenzt.

Da haben die Bürger bei uns Probleme mit. Wir haben kreisweit 2Gplus und damit öfters den Bedarf für tägliche Tests.


Organisator

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Dann müssen die Bürger wohl ihre Amtsgeschäfte mit persönlichem Kontakt auf 1x pro Woche begrenzen oder fürs Testen bezahlen.

Der Schutz der anderen Bürger und Amtsbediensteten sollte die 15 € wert sein.

BYL

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3G in der Grundversorgung ist nichtig. Unterstützer sind vom VerfS zu beobachten!

BAT

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Der Schutz der anderen Bürger und Amtsbediensteten sollte die 15 € wert sein.

Naja. Die Amtsbediensteten sind ja in der Regel ungetestet. Warum sollte es beim Besucher mehr sein?

Organisator

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Der Schutz der anderen Bürger und Amtsbediensteten sollte die 15 € wert sein.

Naja. Die Amtsbediensteten sind ja in der Regel ungetestet. Warum sollte es beim Besucher mehr sein?

wenn die Regel 2G+, also geimpft und getestet ist, dann können die Amtsbediensteten nicht ungetestet sein.

RsQ

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Die kostenlosen Schnelltests sind aber auf einen Test pro Woche begrenzt.

... als wenn es einen Abgleich der Daten (zumindest zwischen verschiedenen Testanbietern) gäbe ...  ;D

These: Man kann sich ohne Sanktionen faktisch beliebig oft testen lassen.

PrinzP

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Die kostenlosen Schnelltests sind aber auf einen Test pro Woche begrenzt.

Da haben die Bürger bei uns Probleme mit. Wir haben kreisweit 2Gplus und damit öfters den Bedarf für tägliche Tests.

Beispielsweise in der NRW Verordnung heisst es: "mindestens 1 kostenloser Test pro Woche". Und das bedeutet nichts anderes als kostenlose Tests so oft man will.

blondie

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Ist es korrekt, dass die erforderlichen Testungen für 2Gplus kostenlos sind?
Ja! Aufgrund des aktuellen Infektionsgeschehens ist die kostenlose Bürgertestung für asymptomatische Personen wieder eingeführt worden. Mit der Änderung der Coronavirus-Testverordnung vom Bundesministerium für Gesundheit (12.11.2021) haben jetzt alle Bürgerinnen und Bürger wieder Anspruch auf kostenlose Testung mittels PoC-Antigen-Test (Antigen-Schnelltest) bei Bedarf mindestens einmal pro Woche (§ 4a und § 5 TestV). Möglich sind jedoch auch mehrere kostenlose Tests pro Woche!

Seite vom MW Niedersachsen

BAT

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wenn die Regel 2G+, also geimpft und getestet ist, dann können die Amtsbediensteten nicht ungetestet sein.

Für die Verwaltung gilt bei uns 3G.


BAT

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These: Man kann sich ohne Sanktionen faktisch beliebig oft testen lassen.

Ja, nur faktisch. Zumindest fehlen an vielen Stellen die Testkapazitäten.

XTinaG

  • Gast
Wo sind diese "vielen Stellen"? Überall im Umkreis könnte ich mich sogar mehrmals täglich testen lassen, wenn ich wollte.

Ansonsten besucht man einfach eine Einrichtung nach § 23 Abs. 3 Satz 1 oder § 36 Abs. 1 Nummer 2 und 7 IfsG, dann wird man von der Einrichtung getestet (§ 28b Abs. 2 IfsG). Die kotzen gerade richtig ab...