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Verwaltung / Rathaus / Bürgerbüro - Geschäft des täglichen Bedarfs

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E15:
Hallo, ist eine Verwaltung/Rathaus/Bürgerbüro ein "Geschäft des täglichen Bedarfs"?

Müsste hier 2G bzw. 3G für Besucher gelten? Einige Rathäuser haben dies bereits auf 3G für Besucher umgesetzt. Wie seht ihr das? Ein persönliches Erscheinen z.B. bei einem Kirchenaustritt (Niederschrift), oder auch bei einem Personalausweis muss zwingend der Antragsteller persönlich erscheinen.

Kann man jemand ausschließen, weil dieser kein 2/3 G erfüllt? Oder muss man sogar?

was_guckst_du:
...also schnell impfen lassen...ohne Impfung würde ich erstmal in der Kirche bleiben 8)

Kaiser80:
Also für NRW: Es gibt  keine generelle Regelung für 3G in Rathäusern in CoronaSchVO.  Das schließt   aber   nicht   aus, eine Zutrittsbeschränkung (3G)  anzuordnen. Die rechtliche Grundlage dafür bietet das jeweilige Hausrecht. Das gilt M.E. selbst für die Fälle, in denen Bürger verpflichtet sind zu erscheinen.

Aus Gründen des Infektionsschutzes und zuz Schutzes der Beschäftigten find ich das auch logisch und maßvoll die    3G-Regel   vorzugeben.   Es gibt ja auch genug Testmöglichkeiten.

E15:
"Durch die Anwendung der 3G Regel werden, anders als bei der Anwendung der 2G Regel, keine Bürger von der Teilhabe an behördlichen Leistungen ausgeschlossen. Jeder Bürger hat weiter die Möglichkeit, Zugang zu der Behörde zu erhalten und deren Leistungen in Anspruch zu nehmen."

Mehrere Juristen weisen zudem darauf hin, dass inzwischen wieder kostenlose Schnelltests möglich sind. Das sei also durchaus zumutbar.

https://kommunal.de/2g-ins-rathaus-nur-fuer-geimpfte

BAT:
Die kostenlosen Schnelltests sind aber auf einen Test pro Woche begrenzt.

Da haben die Bürger bei uns Probleme mit. Wir haben kreisweit 2Gplus und damit öfters den Bedarf für tägliche Tests.

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