Hallo, ist eine Verwaltung/Rathaus/Bürgerbüro ein "Geschäft des täglichen Bedarfs"?
Müsste hier 2G bzw. 3G für Besucher gelten? Einige Rathäuser haben dies bereits auf 3G für Besucher umgesetzt. Wie seht ihr das? Ein persönliches Erscheinen z.B. bei einem Kirchenaustritt (Niederschrift), oder auch bei einem Personalausweis muss zwingend der Antragsteller persönlich erscheinen.
Kann man jemand ausschließen, weil dieser kein 2/3 G erfüllt? Oder muss man sogar?