Hallo zusammen,
Bei uns in der Abteilung, kam die Frage auf, ob man eine, mit der November Abrechnung erhaltene Jahressonderzahlung zurückzahlen müsse, wenn man vor dem 31.03. des Folgejahres gekündigt hat.
Auf der Info Seite heißt es lediglich: "Beschäftigte, die am 1. Dezember im Arbeitsverhältnis stehen, haben Anspruch auf eine Jahressonderzahlung (§ 20, Abs. 1 TV-L)."
Danke vorab