Übertariflich vereinbart werden kann eine Vergütung nach Tarifmerkmalen. Ohne Tarifbindung kann auch vereinbart werden, ohne weiteren Stufenaufstieg für immer in Stufe 3 zu verbleiben. Man kann auch vereinbaren, jemanden so zu stellen, als wäre er in Stufe 3, obwohl er es nicht ist. Was man nicht übertariflich vereinbaren kann, ist eine innertarifliche Wirkung, also bspw. die Eingruppierung in eine Entgeltgruppe und/oder Stufe, in die derjenige nicht eingruppiert ist.