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Höchstgrenze Krankengeldzuschuss § 22 Abs. 4 Satz 3 TVöd

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hanselkramer:
Ich habe 2021 mit mehreren verschiedenen Krankheiten die Höchstgrenze von 39 Wochen bezogen.
Da ich nach ein paar Tagen Arbeit mit einer neuen Diagnose krank geschrieben bin, wollte ich wissen ob ich trotz Höchstgrenze für 6 Wochen Lohnfortzahlung erhalte, den Krankengeldzuschuss bekomme ich natürlich nicht mehr.

Im Paragraph steht folgendes.

§ 22 Abs. 4 Satz 3 TVöD sieht eine absolute Höchstgrenze für die Inanspruchnahme des Arbeitgebers innerhalb eines Kalenderjahres vor. Innerhalb eines Kalenderjahres kann das Entgelt im Krankheitsfall nach Absatz 1 und 2 insgesamt längstens bis zum Ende der in Absatz 3 Satz 1 genannten Fristen (13 bzw. 39 Wochen) bezogen werden. Bei jeder neuen Arbeitsunfähigkeit besteht jedoch mindestens der sich aus Absatz 1 ergebende (gesetzliche Mindest-) Anspruch auf Entgeltfortzahlung von 6 Wochen

Danke für die Hilfe

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