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Jahressonderzahlung bei zwei verschiedenen Entgeltgruppen

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rttp889:
Hallo,

ich arbeite beim Land BW und habe dort zwei 50%-Stellen inne (EG11 und EG13).
Bei Auszahlung der Sonderzahlung wurde nur das 50% EG11-Gehalt zugrunde gelegt (2.032,24). Der Prozentsatz der JSZ (74,35%) stimmt, allerdings frage ich mich, warum nur das halbe Gehalt berücksichtigt wird?

Frage 1: Müsste nicht die halbe EG13 mit 46,47% ebenfalls berücksichtigt werden? Ich fürchte das LBV hat nen Fehler gemacht oder ist mir irgendeine Regelung evtl. nicht bekannt??

Vlt noch kurz zum Überblick:
Es werden ja die Monate Juli, August und September berücksichtigt.
Juli: EG11, Stufe 2, 100% (taucht in der Berechnung gar nicht auf)
Aug: EG11, Stufe 3 (50%) und EG13, Stufe 3 (50%)
Sept: EG11, Stufe 3 (50%) und EG13, Stufe 3 (50%)

Wechsel von einer Hochschule (in BW) zu einer anderen (in BW) zum 1.8.21.
Frage 2: Kann es am Wechsel liegen oder warum wird Juli nicht aufgeführt?

Bin dankbar für jeden Tipp ;-)

Viele Grüße

Isie:
Wenn du zwei Arbeitsverhältnisse hast, die beide am 01.12. noch bestanden haben, stehen dir zwei Jahressonderzahlungen zu. Falls der Wechsel von einer Hochschule zu einer anderen ein Arbeitgeberwechsel war, z.B. von einer Stiftungshochschule zu einer Hochschule des Landes, zählt das Arbeitsverhältnis beim anderen Arbeitgeber tariflich nicht mit.

rttp889:
Danke für deine Antwort. :)
Nein, tasächlich handelt es sich um einen Wechsel von einer öffentlichen HS in Baden-Württemberg zu einer anderen öffentlichen HS in BW.
D.h. der Monat Juli müsste auch in die Berechnung miteinfließen und es müsste eine zweite Sonderzahlung für die E13 Stelle ausbezahlt werden?

Lars73:
Wie erfolgte der Wechsel? (Änderungsvertrag, auslaufender befristeter Vertrag etc.) Es sind nun zwei Verträge bei der einen HS? Oder wurde der 100% Vertrag in einem 50% Vertrag geändert und zusätzlich ein neuer Vertrag abgeschossen?

rttp889:
Ende des befristeten Vertrags bei der einen HS zum 31.7.21.
Nun zwei Verträge bei der neuen HS (ein Vertrag für die e11-Stelle und ein Vertrag für die e13-stelle).

Inwiefern spielt das für die Berechnung eine Rolle?

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