Um weniger Qualifizierten weniger zahlen zu müssen.
Der Nachweis aus dem NachwG ist ein individualrechtlicher Anspruch. Er kann auch gerichtlich durchgesetzt werden.
Wild. Erscheint mir als ob hier nachgebessert werden muss. Zwei beschäftigte in der gleichen Tätigkeit unterschiedlich zu bezahlen erscheint mir falsch. Ja, man muss eine Qualifikation anerkennen,wo ist dann aber die Motivation für fachlich gute Arbeitnehmer die sich über Erfahrung, Fort und Weiterbildung wissen angeeignet haben höherwertige Aufgaben auszuführen? Nun gut. Das führt wohl zu einer Grundsatzdiskussion über die Behandlung der sozial und Erziehungsdienste.
Gibt es diese Regelungen äquivalent im vka ?
Hätte man die Möglichkeit, wenn keine höhergruppierung in Frage kommt aufgrund genannter Sachverhalte, über eine Zulage zu sprechen ? Neben dem Studium steht hier auch eine auf Wunsch des AG absolvierte Weiterbildung im Raum.
Danke für die ausführlichen Antworten.