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Höhergruppierung im TVöD sue

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paddoh:
Guten Abend,
Ich hätte gerne eine Einschätzung der Lage:
Meine Frau arbeitet in Niedersachsen in einer Tagesbildungsstätte als Heilerziehungspflegerin. Sie übernimmt dort die Aufgaben der Klassenleitung. Berichte schreiben, Elternabende organisieren und Abwickeln, Förderpläne schreiben etc.
Nun ist die Sache das sie dort in Gruppe s8b bezahlt wird. Allerdings gibt es sowohl in der Einrichtung selbst als auch in anderen Einrichtungen Menschen die die gleiche Position ausfüllen die in S11b eingruppiert sind. Grundlage hierfür ist lediglich eins: die Qualifikation der Mitarbeiter.

Mmn besteht hier ein Problem. Meines Wissens nach ist immer die Tätigkeit die ausgeübt wird zu bewerten.
Außerdem ist meine Frau bereits im dritten Semester soziale Arbeit b.sc. eventuell ist das aber auch irrelevant.

Kennt jemand eine Quelle in der nachzulesen ist welche Tätigkeiten als Klassenleitung in einer Tagesbildungsstätte auszuüben sind oder kann hier eine Einschätzung abgeben ?

Wenn noch mehr Details Gebraucht werden dann gerne fragen. Besten Dank an alle die sich beteiligen können.

XTinaG:
Wenn die Tätigkeit der S11b entspricht, ist Deine Frau doch in S8b Fg. 3 Abschnitt XXIV eingruppiert.

paddoh:
Danke für die Antwort. Ich verstehe die Argumentation hier allerdings nicht. Diese Fallgruppe bezieht sich auf Tätigkeiten in Heimen und ist anscheinend mit einer Zulage verbunden.
Eine Tagesbildungsstätte ist kein Heim.
Ich möchte es gerne besser verstehen können. Eine Klarstellung wäre nett :)

XTinaG:
Nein, diese Fallgruppe bezieht sich nicht auf eine solche Tätigkeit. Es handelt sich um das passende "in der Tätigkeit von"-Merkmal zu Tätigkeiten der S11b.

paddoh:
Und wozu gibt es dann die in S11b benannten sonstigen beschäftigten ?

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