Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
aus E13Ü in E14 - kein Unterschiedsbetrag, aber Verlust der Erfahrungsstufe
XTinaG:
Du verstehst das nicht, weil Du nach Satz 2 aufgehört hast zu lesen. Satz 3 enthält den dafür maßgeblichen Regelungsgehalt.
Menja:
Satz 3:
"Ist der Garantiebetrag höher als der Unterschiedsbetrag bei stufengleicher Zuordnung, wird
als Garantiebetrag der Unterschiedsbetrag gezahlt."
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