Hallo,
ich war bis April 2020 in E13Ü (4b) eingruppiert. Im November 2022 wäre ich in E13Ü (5) gekommen. Durch einen Stellenwechsel bin ich seit Mai 2020 in E14 (4).
Da E13Ü(4b) E14(4) entspricht, war mit dem Stellenwechsel keine Gehaltserhöhung verbunden, weder Unterschieds- noch Garantiebetrag.
Die Erfahrungsstufe 4 in E14, die 4 Jahre geht, zählt dennoch ab meiner "Höhergruppierung", sodass ich nun erst im Mai 2024 in E14(5) kommen werden.
Mich erstaunt, dass einerseits bei der Höhergruppierung der Garantiebetrag entfällt wegen der Äquivalenz dieser beiden EG. Bei der Einstufung hingegen wird die Erfahrungsstufe nicht angerechnet. Irgendwie ist das Minus plus Minus...
Kann jemand sagen ob das so sein muss?
Vielen Dank!