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[BW] Frage zum Familienzuschlag, einfaches Beispiel: Uneheliches Kind

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EiTee:

--- Zitat von: Verwirrter am 06.12.2021 11:17 ---Ist anscheinend doch nicht alles so trivial easy verständlich klar...

--- End quote ---

Doch, die Antworten ergeben sich nach wie vor aus der Seite. Des Weiteren hindert Dich auch niemand daran, diese Information von der Entsprechenden Stelle einzufordern, welche Dir exakt die Selbe Rückmeldung geben würden.

Das einzige woran es hier hängt, ist Deine Fähigkeit simple Worte korrekt zu erfassen und diese entsprechend weiterzuverarbeiten.



--- Zitat von: Verwirrter am 03.12.2021 08:39 ---D.h. den kinderbezogenen Teil kriege ich schon mal, würde ich sagen. Aber keine Ahnung: Bin ich ein Kindergeldberechtigter? Ist immer genau nur die Person kindergeldberechtigt, die das Kindergeld rechtmäßig erhält? Wenn das so ausgelegt werden muss, würde ich auch keinen kinderbezogenen Teil bekommen.

--- End quote ---


Steht direkt im Absatz " Wer erhält den kinderbezogenen Teil im Familienzuschlag? "
Wo ist das Problem, das zu verstehen?



--- Zitat von: Verwirrter am 03.12.2021 08:39 ---Zum "Ehebezogenen" steht da: "eine andere Person (in der Regel Ihr eigenes Kind) nicht nur vorübergehend aufgenommen haben und ihr Unterhalt gewähren"
Nun finde ich auf einem Vordruck, dass ich angeben kann, dass ein Kind auch anderweitig untergebracht sein kann und trotzdem als "mit in die Wohnung aufgenommen" gilt, wenn dies auf meine Kosten der Fall ist. Indirekt sind es ja meine Kosten. Wie weit kann man das hier auslegen?

Ich frage mich auch, ob Betreuungsunterhaltsberechtigte gleichgestellt sind mit aus einer Ehe geschiedenen Unterhaltsberechtigten.

--- End quote ---

Auch die Antwort findest Du genau an der Stelle, wenn man mal richtig lesen würde!
Die Antwort lautet nein.

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