Ist mir in den Berufsanfangsjahren genauso ergangen wie @Herbert Meyer und ich ließ die Linienvorgesetzte wissen, dass ich arbeitsrechtliche Angelegenheiten mit der Instanz kläre, mit der ich den Arbeitsvertrag habe. Hier über die - damals - Vorgesetzte zu gehen erschien daher mir völlig unsinnig.
Gab danach ebenfalls - genau wie bei @ Herbert Meyer - einen Einlauf durch den GF.
Da verstehe einer die Führungskräfte und Geschäftsführer. Denen kann es doch egal sein, ob man sein Geld in korrekter Höhe bekommt oder nicht. Wenn ich da Unstimmigkeiten entdecke, melde ich mich entweder direkt bei dem meiner Abteilung zugewiesenen Personalsachbearbeiter oder direkt beim LBV. Musste ich schon öfters. Einmal als dualer Student, weil die vertraglich vereinbarte jährliche Erhöhung "Aufwandsentschädigung" nach falscher Meinung des Sachbearbeiters erst im Oktober stattfinden sollte, obwohl das Studium damals bereits am 28.09. begann und ich damit den Anspruch auf die Erhöhung bereits im September erworben habe.
Und einmal, weil ich ein halbes Jahr nach Einstellung höhergruppiert wurde, das LBV mir die Erhöhung aber erst ab Mitte des Monats zahlen wollte (wurde am 15. eingestellt), obwohl der TV-L klar vorgibt, dass Entgelte bereits ab dem Monatsersten erhöht werden, sollte in dem Monat irgendwann eine Höhergruppierung anstehen.
Das lehrt mich, dass es essentiell ist, sich seine Verträge zum einen durchzulesen, zum anderen zu verstehen und dann zum Dritten auch anzuwenden und einzufordern. Und zwar bei den Personen, die dafür verantwortlich sind und nicht beim Vorgesetzten oder GF. Wenn die dann darauf Einfluss nehmen wollen, können sie es gerne versuchen, zulassen muss ich das aber nicht.