Beamte und Soldaten > Beamte der Länder und Kommunen
[NI] Versetzung nur ohne Abordnung (gegen den eigenen Willen)
xap:
Es steht dem Beamten doch frei um Entlassung zu bitten. Ansonsten fiele mir noch die Raubernennung ein. Soll es ja auch schon gegeben haben.
Rheini:
--- Zitat von: xap am 06.12.2021 13:21 ---Es steht dem Beamten doch frei um Entlassung zu bitten. Ansonsten fiele mir noch die Raubernennung ein. Soll es ja auch schon gegeben haben.
--- End quote ---
Warum eine "Räuberernennung" und nicht einfach die Versetzung? Der abgebende DH verweigert sich dieser ja nicht .....
Opa:
--- Zitat von: EiTee am 06.12.2021 13:09 ---des Weiteren sehe ich die Wahrung der Treuepflicht, von Deiner Seite aus, als nicht erfüllt.
--- End quote ---
Inwiefern wäre durch einen (auch durch den Beamten selbst initiierten) Wechsel der Behörde die Treuepflicht verletzt?
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