Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L

Unterschied EG 10 und EG9b Wirtschaftspersonal in der Entgeldordnung

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SToRM:
Hallo Gemeinde ,

Kann mir jemand den Unterschied aus der Entgeltordnung zu Punkt ,

25.1.1 Entgeltgruppe 10
Und
25.1.1 Entgeltgruppe 9b erklären ?

Person A war entfristet mit einer eingruppierung von 9b und hat sich auf eine Stelle beworben die bis zu EG10 ausgeschrieben war. Das ganze wurde 2 mal für 2 Jahre befristet und läuft nun aus. Nun will man Person A bei gleichen Tätigkeiten in die EG9b eingruppieren mit dem Argument das die Stelle falsch bewertet ist.
Person A wurde in 2015 in die EG 9 stufe 3 eingruppiert und in 2018 in die EG 10 stufe 3 , mit Übernahme der neuen Stelle. In 2021 kam  Person A dann in EG 10 stufe 4. Jetzt mit der Herrabgruppierung soll Person A wieder in EG 9 stufe 4 neu beginnen .

Ist dies so alles rechtens oder gibt es Möglichkeiten die aktuelle EG10 zu behalten oder ggf. An den Stufen der EG 9 etwas zu verhandeln ?

Vielen Dank für eure Zeit .

XTinaG:
E10 und E9b unterscheiden sich in diesem Abschnitt nach der Anzahl der Vollportionen und ob es sich um Leiter oder stellvertretende Leiter handelt. Tarifbeschäftigte sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert. Ergibt sich die E10, ist es E10. Ergibt sich die E9b, ist es E9b.

SToRM:
Person A ist Leiter von Küchen in der kein Frühstück ausgegeben wird , und wenn ich es dann richtig lese muss man dann 3000 Mahlzeiten im Durchschnitt ausgeben .

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