Autor Thema: S 15 Beschreibung  (Read 4877 times)

seibel91

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Antw:S 15 Beschreibung
« Antwort #15 am: 07.12.2021 16:25 »
Den Anteil an einem VZÄ errechnest Du, indem Du die vereinbarte Stundenzahl durch die Stundenzahl Vollzeitbeschäftgigter dividierst. Es kommt aber nicht darauf an, wie viel jemand arbeitet. Es kommt auf die Zahl der Stellen an. Gibt es 16 S8a-VZ-Stellen, sind diese maßgeblich, egal, ob davon 6 mit Praktikanten oder 8 nur zur Hälfte besetzt sind.

Könntest du mir konkret zu meinem vorangegangenen Beispiel Auskunft geben? Lieben Dank

seibel91

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Antw:S 15 Beschreibung
« Antwort #16 am: 07.12.2021 16:26 »
Danke, ein wenig klarer. Wie viel zählen Kollegen, die 35 Std. arbeiten? Und weniger...das kann ich doch wahrscheinlich selbst ausrechnen, oder? Glaube informiert zu sein, dass das Team wo ich anfange 11 Vollzeitstellen und 5 Kolleginnen die weniger Stunden arbeiten (zwei davon 35 Std.)...
Danke euch für eure Antworten, Geduld und Mühe.

Also zu diesem...

WasDennNun

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Antw:S 15 Beschreibung
« Antwort #17 am: 07.12.2021 16:34 »
Könnten die Kollegen jederzeit Vollzeit arbeiten, wollen aber nicht oder teilen sie sich mehrere Stellen

XTinaG

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« Antwort #18 am: 07.12.2021 16:48 »
Den Anteil an einem VZÄ errechnest Du, indem Du die vereinbarte Stundenzahl durch die Stundenzahl Vollzeitbeschäftgigter dividierst. Es kommt aber nicht darauf an, wie viel jemand arbeitet. Es kommt auf die Zahl der Stellen an. Gibt es 16 S8a-VZ-Stellen, sind diese maßgeblich, egal, ob davon 6 mit Praktikanten oder 8 nur zur Hälfte besetzt sind.

Könntest du mir konkret zu meinem vorangegangenen Beispiel Auskunft geben? Lieben Dank

Ich weiß ja nicht, in welchem Land Ihr seid. Die Arbeitszeit Vollzeitbeschäftigter ist in den einzelnen Ländern unterschiedlich geregelt. Sind es 40 Stunden, wären 35 Stunden 87,5%.

seibel91

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Antw:S 15 Beschreibung
« Antwort #19 am: 07.12.2021 17:08 »
Könnten alle Vollzeit arbeiten und wir sind in Berlin (39,24 Std. eine Vollzeitstelle)
Vielen Dank für eure Mühe.

Isie

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« Antwort #20 am: 07.12.2021 20:19 »
Meinst du 39 Stunden und 24 Minuten? Das ist dezimal 39,4. also lautet der Bruch 35/39,4.

seibel91

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Antw:S 15 Beschreibung
« Antwort #21 am: 07.12.2021 21:06 »
Ja, genau. Was bedeutet es also, wenn ich (laut Information der Fachaufsicht) 11 Kollegen habe, die Vollzeit arbeiten und 5, die weniger arbeiten (zwei davon 35 Std.)...also habe ich demnach 16 Kollegen insgesamt (eine davon berufsbegleitend nicht 8a)...zählen also die restlichen 15 Kollegen S8a oder muss ich mir das errechnen (11 Kollegen sind 11,0 und die anderen?)

XTinaG

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« Antwort #22 am: 08.12.2021 06:48 »
Sie zählen mit ihrem anteiligen Vollzeitäquivalent, also jeweils 350/394. Aber nur dann, wenn sie im Stellenplan anteilig vorgesehen sind. Sind im Stellenplan 16 Vollzeitstellen S8a ausgewiesen, zählen die 16, egal wie und in welchem Umfang die besetzt sind.

WasDennNun

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« Antwort #23 am: 08.12.2021 07:59 »
Könnte man es auch so ausdrücken?
Wenn alle Vollzeit arbeiten könnten, ohne das der Stellenplan geändert werden muss, dann sind es Vollzeitstellen.

TweetyAse

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« Antwort #24 am: 08.12.2021 08:36 »
Ja, genau. Was bedeutet es also, wenn ich (laut Information der Fachaufsicht) 11 Kollegen habe, die Vollzeit arbeiten und 5, die weniger arbeiten (zwei davon 35 Std.)...also habe ich demnach 16 Kollegen insgesamt (eine davon berufsbegleitend nicht 8a)...zählen also die restlichen 15 Kollegen S8a oder muss ich mir das errechnen (11 Kollegen sind 11,0 und die anderen?)

Hier mal eine Wortmeldung aus Berlin,

ebenfalls koordinierende Fachkraft an einer Grundschule. Ebenfalls S15.
Du gibst in jedem Jahr deine Zahlen ab (eFöB-Verträge, ndH-Anteil, besonderer Förderbedarf, usw.), daraus errechnet deine Fachaufsicht den Personalbedarf (an Erzieher:innen und Facherzieher:innen) an deiner Schule, genannt VZE (glaube das heißt Voll-Zeit-Erzieherstellen). Diese Zahl kannst du dann in einem Summenblatt in der Bildungsstatistik der SenBJF abrufen und sie ist maßgeblich für deine Eingruppierung. Egal ob oder wie du alle Stellen besetzen kannst, besetzt hast.

Gruß, TweetyAse

seibel91

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Antw:S 15 Beschreibung
« Antwort #25 am: 08.12.2021 08:59 »
Das wollte ich wissen! Vielen Dank!!!! :) Also zählt die Statistik der Fachaufsicht und die darin ausgewiesenen VZE des Summenblattes.
Herzlichen Dank an alle, die sich meiner Fragerei gestellt haben.