Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
S 15 Beschreibung
lima:
Hierzu habe ich auch eine Frage.
Wir haben bei uns einen errechneten Bedarf von 16 VZE. Besetzt sind davon 15,43. Davon sind allerdings 2 berufsbegleitende Auszubildende. Diese werden ja nur nach S4 vergütet. Wie verhält sich das? Zählen die zu den 15,43 VZE dazu?
McOldie:
--- Zitat von: lima am 06.12.2021 08:36 ---Hierzu habe ich auch eine Frage.
Wir haben bei uns einen errechneten Bedarf von 16 VZE. Besetzt sind davon 15,43. Davon sind allerdings 2 berufsbegleitende Auszubildende. Diese werden ja nur nach S4 vergütet. Wie verhält sich das? Zählen die zu den 15,43 VZE dazu?
--- End quote ---
Die Eingruppierungsregelung lautet:
Beschäftigte mit fachlich koordinierenden Aufgaben für mindestens zwölf Beschäftigte mindestens der Entgeltgruppe S 8a.
lima:
--- Zitat von: McOldie am 06.12.2021 13:39 ---
--- Zitat von: lima am 06.12.2021 08:36 ---Hierzu habe ich auch eine Frage.
Wir haben bei uns einen errechneten Bedarf von 16 VZE. Besetzt sind davon 15,43. Davon sind allerdings 2 berufsbegleitende Auszubildende. Diese werden ja nur nach S4 vergütet. Wie verhält sich das? Zählen die zu den 15,43 VZE dazu?
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Die Eingruppierungsregelung lautet:
Beschäftigte mit fachlich koordinierenden Aufgaben für mindestens zwölf Beschäftigte mindestens der Entgeltgruppe S 8a.
--- End quote ---
Das verstehe ich schon. Ich meinte meine Frage anders.
Einer Einrichtung stehen nach den Zumessungsrichtlinien 14 VZE zu. Diese können ja nun in unterschiedlicher Konstellation besetzt werden.
Einrichtung 1 hat z. B. 13 staatlich anerkannte Erzieher in S8a und 1 Azubi in S4.
Einrichtung 2 hat 11 staatl. anerk. in S8a und 3 Azubis in S4.
Für die koord. FK in Einrichtung 1 würde das die S15 bedeuten, in Einrichtung 2 hingegen nur die S9. Und das obwohl beide Einrichtungen den gleichen Bedarf haben, wäre die koord. FK in Einrichtung 2 benachteiligt. Daher meine Frage, inwiefern die Azubis mit auf den Personalschlüssel angerechnet werden? Oftmals bekommen wir nur Azubis, da es in unserer Stadt einen erheblichen Erziehermangel gibt.
McOldie:
Dies hat XTtinaG doch schon bentwortet:
Es kommt erstens darauf an, wie viele Arbeitnehmer vorgesehen sind (nicht, wie viele davon tatsächlich besetzt sind!) und zweitens wie viele Vollzeitäquivalente diese aufweisen.
Organisator:
--- Zitat von: lima am 06.12.2021 14:10 ---Daher meine Frage, inwiefern die Azubis mit auf den Personalschlüssel angerechnet werden?
--- End quote ---
Alle Azubis, so sie mindestens nach Entgeltgruppe S8a eingruppiert sind.
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