Autor Thema: nachträgliche Höhergruppierung  (Read 2308 times)

KleinerKnecht85

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 8
nachträgliche Höhergruppierung
« am: 06.12.2021 11:49 »
Hallo liebes Forum,

ich hätte eine Frage zu einer möglichen nachträglichen Höhergruppierung.
Ich sitze seit 07/2017 auf einer EG 9c (Stufe 5) Stelle. Der nächste Stufenaufstieg wäre demnach zum 01.07.2022 in Stufe 6 der EG 9c.

Im Juli 2021 habe ich neue Aufgaben wahrgenommen, die neue Stellenbewertung endete ebenfalls mit 9c.

Wenn ich (stand heute) eine neue Stellenbewertung aufgrund von Änderungen im Arbeitswesen beantragen würde, und diese dann mit dem Ergebnis EG10 endet. Bekomme ich dann rückwirkend zum 01.07.2021 eine EG 10 mit neuer Stufenlaufzeit in Stufe 5? Oder würde die Höhergruppierung erst mit dem "neuen" amtlichen Ergebnis erfolgen?

Falls ja, würde es nicht mehr Sinn machen abzuwarten, bis ich in EG 9c Stufe 6 bin, um dann einen Antrag auf Höhergruppierung in EG 10 zustellen?

Lieben Dank für die Antworten...



Organisator

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 5,849
Antw:nachträgliche Höhergruppierung
« Antwort #1 am: 06.12.2021 12:18 »
Nein.

Die Eingruppierung richtet sich nach den dir übertragenen Aufgaben. Eine Eingruppierugnsänderung wäre nur dann möglich, wenn sich die übertragenen Aufgaben ändern.

Ein Antrag für eine Stellenbewertung ist tariflich nicht vorgesehen und gemäß der Eingruppierungsautomatik auch sinnlos.

Isie

  • Gast
Antw:nachträgliche Höhergruppierung
« Antwort #2 am: 06.12.2021 12:38 »
Wenn dir im Juli 2021 neue Aufgaben übertragen wurden, die zu einer Eingruppierung in EG 10 führen, bist du seit Juli 2021 in EG 10 eingruppiert. Dein Arbeitgeber ist aber offensichtlich der Meinung, dass die neuen Aufgaben der EG 9c entsprechen. Wenn du der Meinung bist, sie entsprechen der EG 10, musst du "nur noch" deinen Arbeitgeber davon überzeugen, notfalls durch eine Eingruppierungsfeststellungsklage.