Hallo liebes Forum,
ich hätte eine Frage zu einer möglichen nachträglichen Höhergruppierung.
Ich sitze seit 07/2017 auf einer EG 9c (Stufe 5) Stelle. Der nächste Stufenaufstieg wäre demnach zum 01.07.2022 in Stufe 6 der EG 9c.
Im Juli 2021 habe ich neue Aufgaben wahrgenommen, die neue Stellenbewertung endete ebenfalls mit 9c.
Wenn ich (stand heute) eine neue Stellenbewertung aufgrund von Änderungen im Arbeitswesen beantragen würde, und diese dann mit dem Ergebnis EG10 endet. Bekomme ich dann rückwirkend zum 01.07.2021 eine EG 10 mit neuer Stufenlaufzeit in Stufe 5? Oder würde die Höhergruppierung erst mit dem "neuen" amtlichen Ergebnis erfolgen?
Falls ja, würde es nicht mehr Sinn machen abzuwarten, bis ich in EG 9c Stufe 6 bin, um dann einen Antrag auf Höhergruppierung in EG 10 zustellen?
Lieben Dank für die Antworten...