Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Zulage für neue höher bewertete Stelle
Texter:
Also wenn Deine aktuell vorübergehende auszuübende Tätigkeit bei dauerhafter Übertragung in EG XYZ führt, dann steht Dir nach § 14 TVÖD bei vorübergehender Übertragung der Unterschiedsbetrag zur EG XYZ zu. Nach § 37 TVÖD auch rückwirkend. Die Stellenbesetzung spielt keine Rolle.
Eine Führung auf Probe nach § 31 Absatz 3 TVÖD hätte die gleiche Wirkung.
Sklaventreiber:
Das hört sich doch gut an.
Vielen Dank für die Info!
Noch einen schönen Nikolausabend!
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