Allgemeines und Sonstiges > allgemeine Diskussion
Nicht mehr ordentlich studierend durch Vollzeit-Job?
hulla:
Es sind zwei Arbeitgeber und sorry, es wären insgesamt unter 48 Stunden. Einmal 39 und einmal 8 Stunden. Hab nochmal nachgeschaut.
Woher kommt es dann bitte, dass man nicht mehr als ordentlich studierend gilt und dann auch im Minijob unter 450 € voll sv-pflichtig ist? o_O Hab ich da was falsch verstanden?
Isie:
Das hast du falsch verstanden. Das Werkstudentenprivileg gilt nur dann, wenn du neben dem Studium nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeitest. Der Minijob hat damit aber nichts zu tun und ist weiter nicht sozialversicherungspflichtig, außer in der RV, wenn du keinen Befreiungsantrag stellst.
hulla:
Ahhh ... der wäre dann nur voll sv-pflichtig, wenn ich mehr als 20 Stunden im Minijob arbeiten würde?
Isie:
Dann wäre es ohnehin kein Minijob mehr, denn damit wäre die 450 € -Grenze sicherlich überschritten.
Johann:
Die Grenze als Werkstudi liegt bei 20h/Woche. Drüber ist er normal voll SV-pflichtig, weil kein Werkstudi mehr. Drunter nicht.
Da du jetzt zusätzlich zu deinem vorherigen Werkstudi-Job mit 8h/Woche einen Job mit 39h/Woche annimmst, kannst du kein Werkstudi mehr sein. Dadurch wird dein 39h Job zu deinem Hauptarbeitsverhältnis und dein bisheriger Werkstudijob mit 8h/Woche wird zu einem normalen Minijob.
Hätte der bisherige 8h Job einen Umfang von min. 20h/Woche, dürftest du nur einen weiteren Job mit einem Umfang der Differenz bis maximal insgesamt 48h/Woche haben. Das wären dann aber zwei Jobs, von denen einer in Steuerklasse 6 behandelt werden müsste und weder Werkstudentenprivileg, noch Minijob zur Anwendung käme.
Edit: Außerdem ist deine Haupttätigkeit jetzt dein Job und das Studium machst du nur noch nebenbei.
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
[*] Previous page
Go to full version