Nun frage ich mich, was meine Optionen sind:
- Ich halte den Mund und bekomme ab 1.1. eine Zulage und ab Mitte des Jahres E15
- Ich weise meinen AG auf die für mich nicht nachvollziehbaren Dinge (Eingruppierung) schriftlich hin und schaue mal wie er darauf reagiert
- Rechtsweg (was ich eigentlich vermeiden wollte, aber ich habe hier im Forum auch schon den Rat gelesen: Wer sich in einem Rechtsstaat nicht rechtlich vertreten lässt, ist selber Schuld XD (so oder so ähnlich).
Wie würdet ihr in meiner Situation reagieren?
Wie meine Vorredner schon zutreffend schrieben, ist Eingruppierungskompetenz nicht bei allen Arbeitgebern vorhanden. Viele wurschteln da so rum und vermischen auch gerne Tarifrecht mit Beamtenthemen.
In deiner Situation würde ich überlegen, was dir wichtiger ist. Eine korrekte Eingruppierung, die letztendlich nur von einem Gericht festgestellt werden kann, oder die passende Bezahlung für eine passende Arbeit.
Sollte letzteres für dich der Fall sein, du deine Arbeit als angenehm empfinden und mit Option 1 gut leben kannst, würde ich so handeln. Das Erzwingen des tarifrechtlichen korrekten Vorgehens könnte nämlich auch dazu führen, dass das Arbeitsgericht zur Einschätzung kommt, dass du mit deiner Tätigkeit nicht nach E 15, sondern niedriger eingruppiert ist.
Ganz sicher würdest du nicht schneller nach E 15 bezahlt werden als zum 01.01.2022.