Autor Thema: Datenschutz weniger wert als Arbeitsrecht?  (Read 3054 times)

Kaiser80

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Antw:Datenschutz weniger wert als Arbeitsrecht?
« Antwort #15 am: 09.12.2021 12:38 »
Wir sind irgendwann dazu übergegangen Menschen mit einem zu berücksichtigen Grad der Behinderung grundsätzlich immer einzuladen. Wer offensichtlich geeignet ist, hat erstmal auch ein Interesse an der Stelle. Wer offensichtlich ungeeignet ist sagt in der Regel von alleine wieder ab. Ersatztermine stellen wir auf Anfrage natürlich gerne, sofern jemand darum bittet. Diese Pauschalität hat in den letzten Jahren dazu geführt, dass "alte Bekannte" sich irgendwann einfach nicht mehr beworben haben.

Vernünftig. Wird bei uns ebenso behandelt.
Hier ebenso. Wir legen für die "Verdachtsfälle" die Gesprächstermine vor 08:00 und als Ersatz nach 19:00.  Wir haben damit beste Erfahrungen

MH

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Antw:Datenschutz weniger wert als Arbeitsrecht?
« Antwort #16 am: 09.12.2021 12:53 »
Interessant, dass es scheinbar wirklich Bewerber gibt, die es wohl drauf anlegen eine Entschädigung zu erhalten? Wenn schon von "Verdachtsfällen und den alten Bekannten" gesprochen wird. Naja, der Mensch ist halt unberechenbar.
Der Vergleich mit der Versicherung war an sich auch nett 🤔.

veeam

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Antw:Datenschutz weniger wert als Arbeitsrecht?
« Antwort #17 am: 09.12.2021 13:53 »
Im Regelfall unterliegen schwerbehinderte Bewerber und Arbeitnehmer eher einer körperlichen als geistigen Beeinträchtigung. Insofern darf man davon ausgehen, dass eine Bildung mittlerer Art und Güte grundsätzlich vorliegt und das Anforderungsprofil verstanden wurde. Wer sich trotz fehlender fachlicher Eignung mit Hinweis auf seine Schwerbehinderung bewirbt, kann durchaus nur das eine im Sinn haben.