Autor Thema: Kündigen  (Read 5397 times)

Bundesmikel

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Kündigen
« am: 07.12.2021 13:59 »
Hallo liebe Community,

Ich habe im öffentlichen Dienst meine Ausbildung gemacht und danach gab es das Angebot unbefristet im mittleren Dienst zu bleiben.
Seit Februar 2019 bin ich nun mit e6 eingestellt.
Mittlerer Dienst ist bei uns E6 bis E8.
Zur Situation:
Da wo ich arbeite ist ein ziemlicher Personalmangel und deswegen kann ich mein Abitur nicht nachholen und auf 50% runter kann ich auch nicht da bei uns die Maximale Anzahl 2 auch voll ist.
Da meine Freundin zwei Jahre noch braucht um mit ihrer Ausbildung fertig zu sein wollte ich euch nach eurer Meinung dazu fragen ob eine Kündigung nach diesen Zwei Jahren eine Gute Idee ist.
Nach der Kündigung würde meine Freundin ein Jahr Vollzeit arbeiten und ich hätte noch ein Nebenjob.
Ich würde in diesem Jahr mein Abitur nachholen und danach würden wir gemeinsam anfangen zu studieren. Ich sehe leider keinen Ausweg außer die Behörde zu verlassen.
LG
« Last Edit: 07.12.2021 14:05 von Bundesmikel »

XTinaG

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« Antwort #1 am: 07.12.2021 14:11 »
Mittleren Dienst gibt es nur bei Beamten. Es gibt keine "maximale Anzahl" für Teilzeitbegehren. Es gibt einen bedingten Rechtsanspruch, der sich ggfs. auch gerichtlich durchsetzen läßt.

Bastel

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« Antwort #2 am: 07.12.2021 14:34 »
Hallo liebe Community,

Ich habe im öffentlichen Dienst meine Ausbildung gemacht und danach gab es das Angebot unbefristet im mittleren Dienst zu bleiben.
Seit Februar 2019 bin ich nun mit e6 eingestellt.
Mittlerer Dienst ist bei uns E6 bis E8.
Zur Situation:
Da wo ich arbeite ist ein ziemlicher Personalmangel und deswegen kann ich mein Abitur nicht nachholen und auf 50% runter kann ich auch nicht da bei uns die Maximale Anzahl 2 auch voll ist.
Da meine Freundin zwei Jahre noch braucht um mit ihrer Ausbildung fertig zu sein wollte ich euch nach eurer Meinung dazu fragen ob eine Kündigung nach diesen Zwei Jahren eine Gute Idee ist.
Nach der Kündigung würde meine Freundin ein Jahr Vollzeit arbeiten und ich hätte noch ein Nebenjob.
Ich würde in diesem Jahr mein Abitur nachholen und danach würden wir gemeinsam anfangen zu studieren. Ich sehe leider keinen Ausweg außer die Behörde zu verlassen.
LG

Sicher, dass du das Abitur schaffst?

MH

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« Antwort #3 am: 07.12.2021 14:48 »
Bist du im Beamtenstatus oder ein Angestellter?
Als Angestellter kannst du nämlich nicht im "mittleren Dienst" sein. Deine E6 Eingruppierung spricht für ein Angestelltenverhältnis. Grundsätzlich gibt es nach meiner Kenntnis keine "maximale" Anzahl an Teilzeitangestellten, zumal man hier die andere Hälfte von dir (50%) durch einen befristeten Vertrag anderweitig vergeben könnte, wenn die Stelle unbedingt zu 100% besetzt/ausgeübt werden muss.  Während dieser Zeit wäre es dir möglich dein Abitur nachzuholen. Ich an deiner Stelle würde mich hier nochmal genauer bei meinem Vorgesetzten oder der Personalstelle informieren, wenn nötig auch beim Personalrat.

Kaiser80

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« Antwort #4 am: 07.12.2021 14:56 »

Sicher, dass du das Abitur schaffst?
Bastel, ich bin als PR regelmäßig mit Bewerbungsschreiben befasst. DAS, so meine Erfahrung, ist (insb. bei jungen Männern) selbst nach dem Abitur seit rund 4-5 Jahren der Rechtschreibstandard.

Johann

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« Antwort #5 am: 07.12.2021 15:01 »
Wenn in deiner Behörde mehr als 15 Mitarbeiter beschäftigt sind, kann dir die Arbeitszeitreduzierung auf unbefristete Zeit nur versagt werden, wenns dadurch massive Probleme (Betriebliche Gründe; "Ein betrieblicher Grund liegt insbesondere vor, wenn die Verringerung der Arbeitszeit die Organisation, den Arbeitsablauf oder die Sicherheit im Betrieb wesentlich beeinträchtigt oder unverhältnismäßige Kosten verursacht." § 8 (4) TzBfG) gibt.

Wenn du befristet Teilzeit möchtest (1-5 Jahre), kann je nach Behördengröße zwischen 45-200 Mitarbeitern zusätzlich zu den betrieblichen Gründen versagt werden, wenn bereits n Personen befristet Teilzeit haben. Wie viele genau steht in § 9a (2) TzBfG.

Außerdem kann noch im Tarifvertrag festgelegt sein, wieso man dir Teilzeit versagen könnte. Meines Wissens nach steht aber im TvöD nichts dazu, dass maximal 2 andere bereits in Teilzeit beschäftigt sein dürfen.

@Bastel: Abitur ist nichts, was sonderlich kompliziert zu erreichen wäre. Mag sein, dass es früher anders war, aber heutzutage reicht es eigentlich mit einem halben Ohr im Unterricht zuzuhören und man besteht irgendwie die Klausuren mit 4,0 bzw. 5 Punkten.

RsQ

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« Antwort #6 am: 07.12.2021 15:14 »

Sicher, dass du das Abitur schaffst?
Bastel, ich bin als PR regelmäßig mit Bewerbungsschreiben befasst. DAS, so meine Erfahrung, ist (insb. bei jungen Männern) selbst nach dem Abitur seit rund 4-5 Jahren der Rechtschreibstandard.

... das dachte ich mir. Umso frustrierender ist es, wenn man als Mann mit Anfang 40 dann trotzdem den Bewerbungspoker gegen 20+-Personen (im öD zudem zu 90 % weiblich) verliert - und später deren Arbeitsergebnisse sehen muss.  >:(

EiTee

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« Antwort #7 am: 07.12.2021 15:14 »
Darf ich fragen wieso hier von einer Arbeitszeitreduzierung gesprochen wird?

Das Abitur kann man heutzutage an einer Abendschule/Gymnasium oder wie die sich mittlerweile alle bezeichnen, nachholen. Auch online, mit 2 Tagen Präsenz o.ä. wird angeboten. Wenns Abends schlecht ist? nunja, dann gibts auch Vormittagskurse. Man muss halt wollen und das sehe ich hier nicht.

Daher sehe ich hier auch gar kein Problem.

Bundesmikel

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« Antwort #8 am: 07.12.2021 20:47 »
@Bastel
Wegen meinem Schreibstil mir das Abitur abzusprechen, finde ich frech und trägt nichts zum Thema bei.
Ich komme ursprünglich aus Russland und bin mit 11 nach Deutschland gekommen und für die Ausbildung hat
mein Deutsch ausgereicht. Sprachkurse will ich demnächst auch besuchen.

@EiTee
Nein, wegen Schichtdienst kann ich weder abends noch morgens zur Schule.
Es gibt hier entweder eine Schule, die Mo-DO von 07:00 bis 11:00 Uhr oder eine 40 min entfernte Schule welche von 17:00-21:10 geht.
Beides Schichten von mir und ein Besuch ohne Reduzierung der Arbeitszeit nicht möglich.
Online meine Schulbildung nachzuholen ist wegen 24/7 Schicht nicht möglich.

@Johann
Bei uns im Betrieb gab es drei Stellenausschreibungen, auf die sich keiner bewirbt.
Die Mietkosten vom Standort sind Hoch.
Es sollten eigentlich 13 Leute bei uns arbeiten und zurzeit sind 9 beschäftigt.
Dein Einwand mit "(Betriebliche Gründe; "Ein betrieblicher Grund liegt insbesondere vor, wenn die Verringerung der Arbeitszeit die Organisation, den Arbeitsablauf oder die Sicherheit im Betrieb wesentlich beeinträchtigt oder unverhältnismäßige Kosten verursacht." § 8 (4) TzBfG)" wird also passen.

Eukalyptus

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« Antwort #9 am: 08.12.2021 20:20 »
Bundesmikel,

zunächst verstehe ich angesichts deines Hintergrundes, dass du nicht so gut Deutsch sprichst, bzw. schreibst. Trotzdem solltest du dich natürlich möglichst verbessern, gut dass du das schon ins Auge fasst. Der Hinweis dass du angesichts deines Deutschs vielleicht das Abi nicht schaffst ist nicht frech, sondern einfach das Leben. Man muss nicht immer nett miteinander umgehen, gerade in einem Forum schreiben Menschen auch weil sie sich ausdrücken und ausleben wollen (und diese Antwort/en müssen nicht immer die sein, die man selber hören möchte). Das Leben ist kein Ponyhof, und Bastel war ehrlich. Lieber so, als hinten herum.

Dein eigentliches Anliegen des Studiums zusammen mit der Freundin (bzw. der beruflichen Weiterbildung) ist immer eine gute Idee. Dein Ansatz mit dem Abitur ebenso - wobei du in ein, bzw. zwei Jahren vermutlich das "Fachabitur", alias Fachhochschulreife ins Auge gefasst hattest. Suche dir eine geeignete Form des zweiten Bildungsweges, und sei dir klar dass das nicht leicht ist. 

Du solltest dieses Anliegen deiner Dienststelle kommunizieren, und ihr deine Entscheidungslage darlegen. Also: "Ich will A, hierzu brauche ich B, wenn ich C (Teilzeit) nicht bekomme, muss ich D (Kündigung) machen um diesen Lebensplan A umsetzen zu können. Hierzu beabsichtige ich in 1-x Monaten zu kündigen, ich will es vorab fairerweise einmal ansprechen..."

Dann wirst du ja sehen, was passiert. Wie bereits im Thread herausgearbeitet wurde, besteht wahrscheinlich kein Anspruch auf Teilzeit, also ist das das Maximale, was du tun kannst.

Viel Erfolg kurzfristig damit, und langfristig mit deinem Lebensweg.


clarion

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« Antwort #10 am: 08.12.2021 22:52 »
@ Bundesmikel,

lass Dich nicht entmutigen.  Ich habe gerade eine Referendar in meiner Truppe, der hat mit deutscher Herkunftsfamilie Abitur und Studium geschafft und schreibt auch nicht besser, besonders nicht auf einem winzigen Handy Display. An den Satzzeichen kann man arbeiten.

Musst Du denn Abitur haben, um Dein Traumstudium zu absolvieren? Für etliche Studiengänge reicht Fachhochschulreife.

Wenn bei Euch 4 von 13 Stellen unbesetzt sind, sitzt Du am langen Hebel. Entweder, die kommen dir entgegen, Teilzeit und Freihalten der Zeiten für die Schule, oder bei Euch sind demnächst 5 von 13 Stellen unbesetzt.

Kaiser80

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« Antwort #11 am: 09.12.2021 07:57 »

Bastel, ich bin als PR regelmäßig mit Bewerbungsschreiben befasst. DAS, so meine Erfahrung, ist (insb. bei jungen Männern) selbst nach dem Abitur seit rund 4-5 Jahren der Rechtschreibstandard.

... das dachte ich mir. Umso frustrierender ist es, wenn man als Mann mit Anfang 40 dann trotzdem den Bewerbungspoker gegen 20+-Personen (im öD zudem zu 90 % weiblich) verliert - und später deren Arbeitsergebnisse sehen muss.  >:(
Nun, wenn ich an den Bewerberrunden für einen Kanalarbeiter, einen IT-Ler, Empfang oder SB Gemeindekasse beteiligt bin bzw. über die PR tätigkeit hinaus beteiligt wäre, legte ich auf die Rechtschreibkenntnisse jetzt auch weniger Wert denn auf andere Talente/Fähigkeiten/Kenntnisse. Mir ging es um die generelle Aussage, der TE bildet hier absolut keine Ausnahme. Rechtschreibung, Zeichensetzung und, so meine Erfahrung, insb. der gute alte Satzbau haben die letzten Jahre schon schwer gelitten.

Wenn bei Euch 4 von 13 Stellen unbesetzt sind, sitzt Du am langen Hebel. Entweder, die kommen dir entgegen, Teilzeit und Freihalten der Zeiten für die Schule, oder bei Euch sind demnächst 5 von 13 Stellen unbesetzt.
Eben, je nach Tätigkeit haben wir z.Zt.  einen Arbeitnehmermarkt. Wenn du also halbwegs flexibel bist, würde ich es drauf ankommen lassen.

icfnerd

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« Antwort #12 am: 16.12.2021 09:27 »
Hallo liebe Community,

Ich habe im öffentlichen Dienst meine Ausbildung gemacht und danach gab es das Angebot unbefristet im mittleren Dienst zu bleiben.
Seit Februar 2019 bin ich nun mit e6 eingestellt.
Mittlerer Dienst ist bei uns E6 bis E8.
Zur Situation:
Da wo ich arbeite ist ein ziemlicher Personalmangel und deswegen kann ich mein Abitur nicht nachholen und auf 50% runter kann ich auch nicht da bei uns die Maximale Anzahl 2 auch voll ist.
Da meine Freundin zwei Jahre noch braucht um mit ihrer Ausbildung fertig zu sein wollte ich euch nach eurer Meinung dazu fragen ob eine Kündigung nach diesen Zwei Jahren eine Gute Idee ist.
Nach der Kündigung würde meine Freundin ein Jahr Vollzeit arbeiten und ich hätte noch ein Nebenjob.
Ich würde in diesem Jahr mein Abitur nachholen und danach würden wir gemeinsam anfangen zu studieren. Ich sehe leider keinen Ausweg außer die Behörde zu verlassen.
LG

Sicher, dass du das Abitur schaffst?

In meinem Jahrgang waren schlechtere Schreiberlinge dabei, die dennoch ihr 3er Abi geschafft haben.

WYSWIG2019

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« Antwort #13 am: 10.01.2022 15:26 »
Einerseits je jünger man abbi /Fachabbi/fachhochschulreife in angriff nimmt desto leichter ist es. Pausen schaffen Lernprobleme die man nicht gut abschätzen kann. Ehrenrunden sind nicht selten. Aber erfolgreiches Studium führt zu höheren Löhnen

teclis22

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« Antwort #14 am: 24.01.2022 18:35 »


@EiTee
Nein, wegen Schichtdienst kann ich weder abends noch morgens zur Schule.
Es gibt hier entweder eine Schule, die Mo-DO von 07:00 bis 11:00 Uhr oder eine 40 min entfernte Schule welche von 17:00-21:10 geht.
Beides Schichten von mir und ein Besuch ohne Reduzierung der Arbeitszeit nicht möglich.
Online meine Schulbildung nachzuholen ist wegen 24/7 Schicht nicht möglich.


Da ich selber aktuell das Thema berufsbegleitende Weiterbildung beackere:
Es könnte sich lohnen mal die Online Anbieter abzuklappern. Wenn keine Präsenzpflicht besteht (Online vermutlich ohnehin schwer umzusetzen) kannst du fragen, ob die Sessions aufgeszeichnet werden. Dann würdest du an den Terminen live teilnehmen die in dein Schichtplan passen, und ackerst die Termine im Stream nach, wenn du Zeit hast.
Also ich denke auch: Wo ein Wille da ein Weg. Die "geht nicht, weil .." Argumentation ist ein schlechter Indikator. Oder ganz anders formuliert: Dein aktueller Job ist die Gegenwart. Das Abitur deine Zukunft. Wie sehr bist du bereit für deine Zukunft zu arbeiten?