Ja, in der Tätigkeitsbeschreibung die der AG aufgrund des NachwG aushändigen muss.
Ansonsten kann der AG dir beliebige Aufgaben übertragen (solange sie nicht eingruppierungsrelevant sind).
EDIT: ER könnt dich auch dazu verpflichten den Flur zu säuber.
Das Direktionsrecht des AGs ist ziemlich groß
Gilt das wirklich für sämtliche Tätigkeiten, solange die Zeitanteile unbeachtlich der Eingruppierung sind?
Ohne die EGO im Kopf zu haben könnte also ein E15 Bereichsleiter per Direktionsrecht dazu verpflichtet werden, für 0,5% seiner Arbeitszeit niederwertige Tätigkeiten wie bspw. die Flurreinigung durchzuführen, weil es aufgrund des geringfügigen Zeitanteils nicht zu einer eingruppierungsrelevanten Änderung der Tätigkeiten kommt?
Hatte das immer so verstanden, dass der AG dich nur per Direktionsrecht zum Ausführen von Tätigkeiten, die nicht in deiner Tätigkeitsbeschreibung stehen, auffordern kann, sofern diese unmittelbar der selben Entgeltgruppe zugeordnet werden könnten. Womit Flurreinigung auf jeden Fall rausfallen würde beim Abteilungsleiter.
Da es bei uns regelmäßig zu Diskussionen kommt bezüglich einer Zuständigkeit für bestimmte Arbeiten die angewiesen werden, ist dieses Thema der Aushändigung einer Tätigkeitsbeschreibung auch schon aufgekommen. Dabei wurde von den Führungskräften vermittelt, dass dies nur "ein Blatt Papier" ist und keine wirkliche Bedeutung für uns hat. Ich habe bisher keine Tätigkeitsbeschreibung meiner Stelle.
Ich möchte jetzt nicht bei meiner Vorgesetzten darauf bestehen eine Tätigkeitsbeschreibung ausgehändigt zu bekommen, denn das könnte mein gutes Verhältnis zu ihr eventuell gefährden.
Trotzdem würde ich gerne für mich wissen, was denn nun für Arbeiten genau im Prinzip zu der Stelle Beschaffung gehören.
Ist das denn nicht für Landesbeschäftigte einheitlich geregelt? Oder variiert das von Arbeitsstelle zu Arbeitsstelle im gleichen Bundesland?
Die Tätigkeitsbeschreibung holst du dir auch nicht bei deinem Vorgesetzten, sondern bei deinem Arbeitgeber. Also zumeist bei der dir zugeordneten Person in der Personalabteilung.
Deinen Vorgesetzten würde ich mal fragen, woher du überhaupt wissen sollst, was du zu tun hast und woran der Arbeitgeber es fest macht, in welcher Entgeltgruppe du eingruppiert bist, wenn es eben nicht dieses "eine Blatt Papier" gibt, das genau für diese Sachen verantwortlich ist.
Diese Tätigkeitsbeschreibung ist eines der wichtigsten "Blätter Papier", die die Beziehung zwischen dir und deinem Arbeitgeber regelt. Deshalb solltest du deinen Arbeitgeber (nicht den Vorgesetzten) schleunigst nach §2 NachwG auffordern, dir dieses "eine Blatt Papier" zur Verfügung zu stellen.