Autor Thema: Arbeitsstelle in der Beschaffung  (Read 4439 times)

Muggi

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Antw:Arbeitsstelle in der Beschaffung
« Antwort #15 am: 10.12.2021 13:17 »
In meinem Arbeitsvertrag steht, dass ich als Beschäftigter im Verwaltungsbereich beschäftigt bin. Außerdem steht der Satz drin: „Die Übertragung anderer Tätigkeiten bleibt vorbehalten“.

Wenn ich nun meine Tätigkeitsbeschreibung habe, dann kann der Arbeitgeber doch trotzdem jede andere Arbeit übertragen, weil dies im Arbeitsvertrag steht.

Verstehe ich das richtig? Bringt mir die Tätigkeitsbeschreibung denn dann überhaupt etwas?

Organisator

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Antw:Arbeitsstelle in der Beschaffung
« Antwort #16 am: 10.12.2021 15:08 »
Ja, natürlich. Zum einen weißt du damit, was deine Aufgaben sind und zum anderen ist sie die Grundlage für deine Eingruppierung.

WasDennNun

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Antw:Arbeitsstelle in der Beschaffung
« Antwort #17 am: 10.12.2021 16:03 »
Verstehe ich das richtig? Bringt mir die Tätigkeitsbeschreibung denn dann überhaupt etwas?
Du möchtest also, dass das Direktionsrecht des AGs eingeschränkt wird und er dir nicht gegen dein Willen andere Tätigkeiten überragen darf.

Muggi

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Antw:Arbeitsstelle in der Beschaffung
« Antwort #18 am: 11.12.2021 05:52 »
Das Direktionsrecht des AGs wird durch den AV eingeschränkt. Wenn im AV jedoch die auszuübenden Tätigkeiten nicht fixiert sind, dann er kann er vieles anweisen.
Wenn im AV steht dass man als Buchhalter eingestellt wird, dann dürfte putzen wegfallen.
Wenn aber keine solche Bezeichnung (oder Tätigkeiten) im AV drin steht, dann kommt das tarifliche ins Spiel.
Sicherlich ist Putzen keine EG15 Aufgabe, aber durchaus eine Aufgabe, die sich mit EG2-6 vereinbaren (und dort sehe ich die EG der TE) lässt.

Ich habe das jetzt so verstanden, dass die Vereinbarungen im Arbeitsvertrag über denen in der Tätigkeitsbeschreibung stehen. Also wenn in der Tätigkeitsbeschreibung steht, dass man Arbeiten in der Beschaffung auszuüben hat und im Arbeitsvertrag steht, dass ich "als Beschäftigter im Verwaltungsbereich beschäftigt bin.", Außerdem steht der Satz drin: „Die Übertragung anderer Tätigkeiten bleibt vorbehalten“, dann kann der Arbeitgeber jede Arbeit in der Verwaltung anweisen.


Muggi

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Antw:Arbeitsstelle in der Beschaffung
« Antwort #19 am: 11.12.2021 06:13 »
Verstehe ich das richtig? Bringt mir die Tätigkeitsbeschreibung denn dann überhaupt etwas?
Du möchtest also, dass das Direktionsrecht des AGs eingeschränkt wird und er dir nicht gegen dein Willen andere Tätigkeiten überragen darf.

Ich möchte nicht, dass mein Arbeitgeber mich alles machen lässt. Bei uns bekommen manche Mitarbeiter bestimmte Aufgaben nicht zugewiesen. Die anderen müssen diese Tätigkeiten aber dann machen. Ich sehe das eben nicht ein, dass ich alles machen muss (Telefonzentrale, Hausmeistertätigkeiten, Pforte, usw.).

Aber wenn der Arbeitgeber das Recht dazu hat mich dazu zu verpflichten, dann mache ich es natürlich. Im Prinzip mache ich auch alles gern, weil ich meiner Vorgesetzten dazu verhelfe, dass alles am Laufen ist.

Ich will nur wissen, ob meine Vorgesetzte das laut Arbeitsvertrag/Tätigkeitsbeschreibung darf. Mehr theoretisch.

WasDennNun

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Antw:Arbeitsstelle in der Beschaffung
« Antwort #20 am: 11.12.2021 08:08 »
Verständlich.
Wenn ich einen AG hätte, der mir ohne Not Dinge überträgt, die ich nicht machen möchte, dann teile ich ihm das mit und wenn sich das nicht ändert, trennen sich unsere Wege.
Da würde ich garnicht auf den Gedanken kommen, zu überprüfen was er theoretisch darf und was nicht.
Aber natürlich kann man sich Zeit damit erkaufen, in dem man sagt: Mache ich nicht, weil du darfst mir das nicht übertragen.