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Arbeitsstelle in der Beschaffung

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XTinaG:
Das ist nicht einheitlich geregelt.

Johann:

--- Zitat von: WasDennNun am 08.12.2021 14:12 ---Ja, in der Tätigkeitsbeschreibung die der AG aufgrund des NachwG aushändigen muss.

Ansonsten kann der AG dir beliebige Aufgaben übertragen (solange sie nicht eingruppierungsrelevant sind).

EDIT: ER könnt dich auch dazu verpflichten den Flur zu säuber.
Das Direktionsrecht des AGs ist ziemlich groß

--- End quote ---

Gilt das wirklich für sämtliche Tätigkeiten, solange die Zeitanteile unbeachtlich der Eingruppierung sind?
Ohne die EGO im Kopf zu haben könnte also ein E15 Bereichsleiter per Direktionsrecht dazu verpflichtet werden, für 0,5% seiner Arbeitszeit niederwertige Tätigkeiten wie bspw. die Flurreinigung durchzuführen, weil es aufgrund des geringfügigen Zeitanteils nicht zu einer eingruppierungsrelevanten Änderung der Tätigkeiten kommt?

Hatte das immer so verstanden, dass der AG dich nur per Direktionsrecht zum Ausführen von Tätigkeiten, die nicht in deiner Tätigkeitsbeschreibung stehen, auffordern kann, sofern diese unmittelbar der selben Entgeltgruppe zugeordnet werden könnten. Womit Flurreinigung auf jeden Fall rausfallen würde beim Abteilungsleiter.


--- Zitat von: Muggi am 08.12.2021 15:56 ---Da es bei uns regelmäßig zu Diskussionen kommt bezüglich einer Zuständigkeit für bestimmte Arbeiten die angewiesen werden, ist dieses Thema der Aushändigung einer Tätigkeitsbeschreibung auch schon aufgekommen. Dabei wurde von den Führungskräften vermittelt, dass dies nur "ein Blatt Papier" ist und keine wirkliche Bedeutung für uns hat. Ich habe bisher keine Tätigkeitsbeschreibung meiner Stelle.

Ich möchte jetzt nicht bei meiner Vorgesetzten darauf bestehen eine Tätigkeitsbeschreibung ausgehändigt zu bekommen, denn das könnte mein gutes Verhältnis zu ihr eventuell gefährden.

Trotzdem würde ich gerne für mich wissen, was denn nun für Arbeiten genau im Prinzip zu der Stelle Beschaffung gehören.

Ist das denn nicht für Landesbeschäftigte einheitlich geregelt? Oder variiert das von Arbeitsstelle zu Arbeitsstelle im gleichen Bundesland?

--- End quote ---
Die Tätigkeitsbeschreibung holst du dir auch nicht bei deinem Vorgesetzten, sondern bei deinem Arbeitgeber. Also zumeist bei der dir zugeordneten Person in der Personalabteilung.

Deinen Vorgesetzten würde ich mal fragen, woher du überhaupt wissen sollst, was du zu tun hast und woran der Arbeitgeber es fest macht, in welcher Entgeltgruppe du eingruppiert bist, wenn es eben nicht dieses "eine Blatt Papier" gibt, das genau für diese Sachen verantwortlich ist.

Diese Tätigkeitsbeschreibung ist eines der wichtigsten "Blätter Papier", die die Beziehung zwischen dir und deinem Arbeitgeber regelt. Deshalb solltest du deinen Arbeitgeber (nicht den Vorgesetzten) schleunigst nach §2 NachwG auffordern, dir dieses "eine Blatt Papier" zur Verfügung zu stellen.

WasDennNun:

--- Zitat von: Muggi am 08.12.2021 15:56 ---Ist das denn nicht für Landesbeschäftigte einheitlich geregelt? Oder variiert das von Arbeitsstelle zu Arbeitsstelle im gleichen Bundesland?

--- End quote ---
Das kann idR jede Dienststelle so organisieren wie sie es für richtig hält.

WasDennNun:

--- Zitat von: Johann am 08.12.2021 16:05 ---
--- Zitat von: WasDennNun am 08.12.2021 14:12 ---Ja, in der Tätigkeitsbeschreibung die der AG aufgrund des NachwG aushändigen muss.

Ansonsten kann der AG dir beliebige Aufgaben übertragen (solange sie nicht eingruppierungsrelevant sind).

EDIT: ER könnt dich auch dazu verpflichten den Flur zu säuber.
Das Direktionsrecht des AGs ist ziemlich groß

--- End quote ---

Gilt das wirklich für sämtliche Tätigkeiten, solange die Zeitanteile unbeachtlich der Eingruppierung sind?
Ohne die EGO im Kopf zu haben könnte also ein E15 Bereichsleiter per Direktionsrecht dazu verpflichtet werden, für 0,5% seiner Arbeitszeit niederwertige Tätigkeiten wie bspw. die Flurreinigung durchzuführen, weil es aufgrund des geringfügigen Zeitanteils nicht zu einer eingruppierungsrelevanten Änderung der Tätigkeiten kommt?

Hatte das immer so verstanden, dass der AG dich nur per Direktionsrecht zum Ausführen von Tätigkeiten, die nicht in deiner Tätigkeitsbeschreibung stehen, auffordern kann, sofern diese unmittelbar der selben Entgeltgruppe zugeordnet werden könnten. Womit Flurreinigung auf jeden Fall rausfallen würde beim Abteilungsleiter.

--- End quote ---
Das Direktionsrecht des AGs wird durch den AV eingeschränkt. Wenn im AV jedoch die auszuübenden Tätigkeiten nicht fixiert sind, dann er kann er vieles anweisen.
Wenn im AV steht dass man als Buchhalter eingestellt wird, dann dürfte putzen wegfallen.
Wenn aber keine solche Bezeichnung (oder Tätigkeiten) im AV drin steht, dann kommt das tarifliche ins Spiel.
Sicherlich ist Putzen keine EG15 Aufgabe, aber durchaus eine Aufgabe, die sich mit EG2-6 vereinbaren (und dort sehe ich die EG der TE) lässt.

Lars73:

--- Zitat von: Johann am 08.12.2021 16:05 ---Gilt das wirklich für sämtliche Tätigkeiten, solange die Zeitanteile unbeachtlich der Eingruppierung sind?
Ohne die EGO im Kopf zu haben könnte also ein E15 Bereichsleiter per Direktionsrecht dazu verpflichtet werden, für 0,5% seiner Arbeitszeit niederwertige Tätigkeiten wie bspw. die Flurreinigung durchzuführen, weil es aufgrund des geringfügigen Zeitanteils nicht zu einer eingruppierungsrelevanten Änderung der Tätigkeiten kommt?

Hatte das immer so verstanden, dass der AG dich nur per Direktionsrecht zum Ausführen von Tätigkeiten, die nicht in deiner Tätigkeitsbeschreibung stehen, auffordern kann, sofern diese unmittelbar der selben Entgeltgruppe zugeordnet werden könnten. Womit Flurreinigung auf jeden Fall rausfallen würde beim Abteilungsleiter.

--- End quote ---
Es können über das Direktionsrecht Aufgaben zugewiesen werden die insgesamt nichts an der Eingruppierung ändern. Das Direktionsrecht muss nach billigem Ermessen ausgeübt werden. Die Zuordnung von Aufgaben der Flurreinigung an einen Bereichsleiter mit E15 wird nur in Ausnahmefällen gerechtfertigt sein. (Es käme dann auf den Grund an. Dagegen sind Zusammenhangsaufgaben meist eher unproblematisch. Für die eigene Tätigkeit kopieren ist auch mit E14/15 völlig ok. Ähnlich dürfte die Ausgabe von Material zu bewerten sein.

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