Autor Thema: Bereitschaftsdienst während des Urlaubs  (Read 3385 times)

SoMa

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Bereitschaftsdienst während des Urlaubs
« am: 08.12.2021 13:20 »
Hallo,

ist es rechtens, dass der Arbeitgeber verlangt während des Urlaubs Bereitschaftsdienst zu machen ?

Vielen lieben Dank für die Beantwortung und schöne Grüße

was_guckst_du

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Antw:Bereitschaftsdienst während des Urlaubs
« Antwort #1 am: 08.12.2021 13:24 »
...Urlaub ist Urlaub...willst du Bereitschaftsdienst vom Ballermann aus machen? ;D
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

SoMa

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Antw:Bereitschaftsdienst während des Urlaubs
« Antwort #2 am: 08.12.2021 13:38 »
Auf die Antwort hab ich gehofft,

tatsächlich ist es aber so, dass dies gerade so verlangt wird und ich eine rechtliche Handhabe bräuchte

und ... ein bisschen Sonne Strand und Meer ... wär jetzt auch nicht schlecht  ;)

was_guckst_du

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Antw:Bereitschaftsdienst während des Urlaubs
« Antwort #3 am: 08.12.2021 13:43 »
Urlaub dient der Erholung!

§ 8 Bundesurlaubsgesetz
Während des Urlaubs darf der Arbeitnehmer keine dem Urlaubszweck widersprechende Erwerbstätigkeit leisten.


...dem AG geht es im Übrigen rein gar nichts an, wo du dich in deiner Freizeit aufhälst....

Urlaub dient der Erholung. Jede oder jeder Beschäftigte hat nach § 1 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub. Eine Erholung ist dann nicht gewährleistet, wenn der oder die Beschäftigte ständig damit rechnen muss, zur Arbeit abgerufen zu werden. Auch das Beantworten von Telefonaten und E-Mails ist nämlich Arbeit und beeinträchtigt die Erholung.

Nach dem BUrlG müssen Beschäftigte an ihren freien Tagen von der Arbeit komplett entbunden sein. Fazit: niemand muss im Urlaub erreichbar sein, auch dann nicht, wenn er ein Diensthandy hat. Urlaub ist Urlaub.
Gruß aus "Tief im Westen"

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SoMa

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Antw:Bereitschaftsdienst während des Urlaubs
« Antwort #4 am: 08.12.2021 13:49 »
 ;D ;D ;D

Viiiiiiiiielen lieben Dank

Dann können wir das auch behandeln und für unsere Mitarbeiter zufriedenstellend lösen

Eine schöne Vorweihnachtszeit und gesund bleiben  ;)

Martina

was_guckst_du

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Antw:Bereitschaftsdienst während des Urlaubs
« Antwort #5 am: 08.12.2021 13:52 »
..gerne...und ebenso!
Gruß aus "Tief im Westen"

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WasDennNun

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Antw:Bereitschaftsdienst während des Urlaubs
« Antwort #6 am: 08.12.2021 14:10 »
Hallo,

ist es rechtens, dass der Arbeitgeber verlangt während des Urlaubs Bereitschaftsdienst zu machen ?

Vielen lieben Dank für die Beantwortung und schöne Grüße
Er kann den Urlaub streichen und dann wäre es rechtens das er verlangt Bereitschaftsdienst zu machen, allerdings sind die Hürden zum streichen des Urlaubs arg hoch.

SoMa

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Antw:Bereitschaftsdienst während des Urlaubs
« Antwort #7 am: 08.12.2021 14:35 »
Servus,

Die Streichung des Urlaubs wäre kein Problem,
die Mitarbeiter möchten arbeiten - und Bereitschaft machen

Der AG möchte Urlaub mit Bereitschaft

Schöne Grüße

XTinaG

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Antw:Bereitschaftsdienst während des Urlaubs
« Antwort #8 am: 08.12.2021 14:49 »
Urlaub und Bereitschaft schließen einander aus.

was_guckst_du

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Antw:Bereitschaftsdienst während des Urlaubs
« Antwort #9 am: 08.12.2021 15:02 »
...ihr sollt sozusagen zwischen Weihnachten und Neujahr schließen, die Beschäftigten sollen hierfür Urlaubstage nehmen und gleichzeitig soll aber Rufbereitschaft (oder gar Bereitschaftsdienst) gelten??...
Gruß aus "Tief im Westen"

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Johann

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Antw:Bereitschaftsdienst während des Urlaubs
« Antwort #10 am: 08.12.2021 15:24 »
Es hindert den Arbeitgeber nichts daran, den betroffenen Mitarbeitern Zeitguthaben in Höhe der eigentlichen Urlaubstage gutzuschreiben. Dann müssen sich Arbeitgeber und Mitarbeiter nur einig darüber werden, dass der Urlaub zurückgezogen und stattdessen Zeitausgleich mit Rufbereitschaft durchgeführt wird.



Rufbereitschaft im Urlaub fordern. Die spinnen doch.  ;D