Autor Thema: aus E13Ü in E14 - kein Unterschiedsbetrag, aber Verlust der Erfahrungsstufe  (Read 2084 times)

jani21

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Hallo,

ich war bis April 2020 in E13Ü (4b) eingruppiert. Im November 2022 wäre ich in E13Ü (5) gekommen. Durch einen Stellenwechsel bin ich seit Mai 2020 in E14 (4).
Da E13Ü(4b) E14(4) entspricht, war mit dem Stellenwechsel keine Gehaltserhöhung verbunden, weder Unterschieds- noch Garantiebetrag.
Die Erfahrungsstufe 4 in E14, die 4 Jahre geht, zählt dennoch ab meiner "Höhergruppierung", sodass ich nun erst im Mai 2024 in E14(5) kommen werden.

Mich erstaunt, dass einerseits bei der Höhergruppierung der Garantiebetrag entfällt wegen der Äquivalenz dieser beiden EG. Bei der Einstufung hingegen wird die Erfahrungsstufe nicht angerechnet. Irgendwie ist das Minus plus Minus...

Kann jemand sagen ob das so sein muss?
Vielen Dank!

WasDennNun

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Kann jemand sagen ob das so sein muss?
Vielen Dank!
Ja so haben es die Tarifparteien vereinbart und nachlesbar niedergeschrieben.
Bleibt für dich nur nach die Forderung beim AG, das er diesen Nachteil via Zulage zur höheren Stufe freiwillig kompensiert, oder du dir einen AG suchst, der bereit ist so etwas zu machen.

jani21

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Vielen Dank für die prompte Antwort. Ich würde es gerne nachlesen und hatte es nicht finden können. Über einen Link würde ich mich freuen.

XTinaG

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§ 17 Abs. 4 TV-L.

jani21

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Vielen Dank für den Hinweis auf § 17 Abs. 4 TV-L, da steht "Die Stufenlaufzeit in der höheren Entgeltgruppe beginnt mit dem Tag der Höhergruppierung.", das erklärt, warum die Erfahrungsstufe wieder von vorne zählt.

Und da steht: "Beträgt der Unterschiedsbetrag zwischen dem derzeitigen Tabellenentgelt und dem Tabellenentgelt nach Satz 1 weniger als 100 Euro in den EG 2 bis 8 beziehungsweise weniger als 180 Euro in den EG 9a bis 15, so erhält die/der Beschäftigte während der betreffenden Stufenlaufzeit anstelle des Unterschiedsbetrags einen Garantiebetrag von monatlich 100 Euro (EG 2 bis 8) beziehungsweise 180 Euro (EG 9a bis 15)".

Ich verstehe nicht, warum ich den Garantiebertrag nicht erhalte. Weiß das jemand?

XTinaG

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Du verstehst das nicht, weil Du nach Satz 2 aufgehört hast zu lesen. Satz 3 enthält den dafür maßgeblichen Regelungsgehalt.

Menja

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Satz 3:
"Ist der Garantiebetrag höher als der Unterschiedsbetrag bei stufengleicher Zuordnung, wird
als Garantiebetrag der Unterschiedsbetrag gezahlt."