Hallo zusammen,
ich habe mich auch schon der Suchfunktion bedient aber nicht wirklich was gefunden was 100% zu meiner Situation passt. Ich habe bald einen Bachelor aus dem IT-Bereich und auch schon eine IT-Ausbildung. Neben dem Studium habe ich fast durchgängig im IT-Bereich als studentische Hilfskraft gearbeitet. Ich habe mich für Jobs mit der Eingruppierung TV-L 11 und eine Stelle mit 10 beworben.
Kann ich mit der Ausbildung (2 Jahre) und der Zeit als Hilfskraft auch bei TV-L auf Stufe 2 bestehen und bei TV-L 10 auf Stufe 3? Oder kann ich für den Job mit Eingruppierung 10 auch noch versuchen mich in 11 einzugruppieren? In den Ausschreibungen stand jeweils "wird nach TV-L in XYZ eingruppiert.".
Danke und viele Grüße
Asisa
Du musst unterscheiden zwischen Anspruch auf Stufe 1-3 wegen einschlägiger Berufserfahrung (die hast du nicht)
und der Möglichkeit, dass der AG (wenn du es forderst und/oder er es möchte) dir förderliche Zeiten anerkennen kann.
D.h. wenn du insgesamt 3 Jahre im IT-Bereich als studentische Hilfskraft gearbeitet hast, dann könnte der AG dieses nutzen um dich in die Stufe 3 einzustellen.
Alternativ (oder zusätzlich) kann der AG dir eine Zulage in Höhe von bis zu 2 Stufen mehr gewähren.
Also wenn der AG will, kann er dir tariflich das Entgelt der Stufe 3 zahlen, oder sogar mehr (je nach förderlichen Zeiten)
Wenn der AG das verneint, dann liegt das an seinem Unwillen es zu zahlen und / oder an der naiven Ahnungslosigkeit der Personaler.
Auch kannst du fordern eine Entgelt der EG11 zu beziehen, soll sich doch der AG sich darum kümmern, dass er dir solche Tätigkeiten zuweist.
Oftmals lese ich noch EG10/EG11 je nach Voraussetzung.
Das scheint mir ein alter Hut und alte TExtpassagen zu sein, da seit 1.1.2020 es in der IT keine Voraussetzung in der Person mehr gibt bis zur EG12.
Auch hier eher Ahnungslosigkeit bei den Personaler als das es tariflich begründet ist.