Autor Thema: Eingruppierung mit Ausbildung/Studium  (Read 2913 times)

Asisa309

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Eingruppierung mit Ausbildung/Studium
« am: 08.12.2021 15:23 »
Hallo zusammen,

ich habe mich auch schon der Suchfunktion bedient aber nicht wirklich was gefunden was 100% zu meiner Situation passt. Ich habe bald einen Bachelor aus dem IT-Bereich und auch schon eine IT-Ausbildung. Neben dem Studium habe ich fast durchgängig im IT-Bereich als studentische Hilfskraft gearbeitet. Ich habe mich für Jobs mit der Eingruppierung TV-L 11 und eine Stelle mit 10 beworben.
Kann ich mit der Ausbildung (2 Jahre) und der Zeit als Hilfskraft auch bei TV-L auf Stufe 2 bestehen und bei TV-L 10 auf Stufe 3? Oder kann ich für den Job mit Eingruppierung 10 auch noch versuchen mich in 11 einzugruppieren? In den Ausschreibungen stand jeweils "wird nach TV-L in XYZ eingruppiert.".

Danke und viele Grüße
Asisa

Johann

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Antw:Eingruppierung mit Ausbildung/Studium
« Antwort #1 am: 08.12.2021 15:31 »
Grundsätzlich bewirbst du dich auf eine Stelle, die irgendwelche Tätigkeitsmerkmale beinhaltet, die für dich die Eingruppierung ausmachen. Welche Tätigkeitsmerkmale welcher Entgeltgruppe zuzuordnen sind, beschreibt die Entgeltordnung. Demnach ist es eigentlich nicht möglich, auf ein und der selben Stelle eine höhere Entgeltgruppe zu bekommen. Selbst wenn du einen Doktor hast, wirst du als Pförtner nur E3 bekommen.

Grundsätzlich lassen sich Stufen verhandeln. Dafür sind meist aber einschlägige Berufserfahrung oder förderliche Zeiten notwendig, die man anrechnen könnte. Das bringt auch nur etwas, wenn du neu eingestellt und nicht lediglich höhergruppiert wirst. Ob die Zeit als Hilfskraft ausreichend ist, muss dann individuell entschieden werden.

WasDennNun

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Antw:Eingruppierung mit Ausbildung/Studium
« Antwort #2 am: 08.12.2021 16:29 »
Hallo zusammen,

ich habe mich auch schon der Suchfunktion bedient aber nicht wirklich was gefunden was 100% zu meiner Situation passt. Ich habe bald einen Bachelor aus dem IT-Bereich und auch schon eine IT-Ausbildung. Neben dem Studium habe ich fast durchgängig im IT-Bereich als studentische Hilfskraft gearbeitet. Ich habe mich für Jobs mit der Eingruppierung TV-L 11 und eine Stelle mit 10 beworben.
Kann ich mit der Ausbildung (2 Jahre) und der Zeit als Hilfskraft auch bei TV-L auf Stufe 2 bestehen und bei TV-L 10 auf Stufe 3? Oder kann ich für den Job mit Eingruppierung 10 auch noch versuchen mich in 11 einzugruppieren? In den Ausschreibungen stand jeweils "wird nach TV-L in XYZ eingruppiert.".

Danke und viele Grüße
Asisa
Du musst unterscheiden zwischen Anspruch auf Stufe 1-3 wegen einschlägiger Berufserfahrung (die hast du nicht)
und der Möglichkeit, dass der AG (wenn du es forderst und/oder er es möchte) dir förderliche Zeiten anerkennen kann.
D.h. wenn du insgesamt 3 Jahre im IT-Bereich als studentische Hilfskraft gearbeitet hast, dann könnte der AG dieses nutzen um dich in die Stufe 3 einzustellen.
Alternativ (oder zusätzlich) kann der AG dir eine Zulage in Höhe von bis zu 2 Stufen mehr gewähren.

Also wenn der AG will, kann er dir tariflich das Entgelt der Stufe 3 zahlen, oder sogar mehr (je nach förderlichen Zeiten)

Wenn der AG das verneint, dann liegt das an seinem Unwillen es zu zahlen und / oder an der naiven Ahnungslosigkeit der Personaler.

Auch kannst du fordern eine Entgelt der EG11 zu beziehen, soll sich doch der AG sich darum kümmern, dass er dir solche Tätigkeiten zuweist.

Oftmals lese ich noch EG10/EG11 je nach Voraussetzung.
Das scheint mir ein alter Hut und alte TExtpassagen zu sein, da seit 1.1.2020 es in der IT keine Voraussetzung in der Person mehr gibt bis zur EG12.
Auch hier eher Ahnungslosigkeit bei den Personaler als das es tariflich begründet ist.

Asisa309

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Antw:Eingruppierung mit Ausbildung/Studium
« Antwort #3 am: 08.12.2021 20:08 »
Danke für eure Beiträge.
Wieso wird denn eine Zeit in der ich 15 Stunden die Woche gearbeitet habe evtl. angerechnet aber eine Zeit in der ich 40 Stunden die Woche gearbeitet habe nicht?
Sind alle Ausbildungen generell keine einschlägige Berufserfahrung?

XTinaG

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Antw:Eingruppierung mit Ausbildung/Studium
« Antwort #4 am: 09.12.2021 06:01 »
Einschlägige Berufserfahrung kann lediglich in einem Arbeitsverhältnis erworben werden, förderliche Zeiten setzen eine berufliche Tätigkeit voraus. Eine Ausbildung ist keines von beidem.

Johann

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Antw:Eingruppierung mit Ausbildung/Studium
« Antwort #5 am: 09.12.2021 11:28 »
Danke für eure Beiträge.
Wieso wird denn eine Zeit in der ich 15 Stunden die Woche gearbeitet habe evtl. angerechnet aber eine Zeit in der ich 40 Stunden die Woche gearbeitet habe nicht?
Sind alle Ausbildungen generell keine einschlägige Berufserfahrung?

In der Zeit, in der du 15 Stunden die Woche gearbeitet hast, hast du in einem Beruf gearbeitet und Berufserfahrung gesammelt.
In der Zeit, in der du 40 Stunden die Woche "gearbeitet" hast, hast du einen Beruf gelernt und keine Berufserfahrung gesammelt.

Ich wurde nach meinem dualen Studium auch erst noch in E10 eingestellt, weil ich auf dem Papier noch keine für eine E11 damals offenbar notwendige Verwaltungserfahrung mitbrächte. Was natürlich Bullshit ist, weil ich zuvor 3,5 Jahre mein duales Studium in genau der Behörde gemacht habe. Wurde dann erst nachdem ich diese Verwaltungserfahrung gesammelt habe nach 6 Monaten höhergruppiert.

Im Endeffekt war es hier aber monetär sogar sinnvoller, erst für ein halbes Jahr in die E10 zu kommen und dann in die E11, weil man bei Höhergruppierungen mindestens in Stufe 2 kommt. Mit direkt E11/1 für 1 Jahr hätte ich am Ende weniger gehabt als jetzt mit E10/1 für ein halbes und E11/2 ein weiteres halbes Jahr. Zumal die Stufenlaufzeit in Stufe 2 ein halbes Jahr früher anfing, was auch für die Zukunft Vorteile bedeutet.

Ist schon etwas merkwürdig, was in Behörden so (nicht) gemacht wird.