Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Eingruppierung mit Ausbildung/Studium
Johann:
--- Zitat von: Asisa309 am 08.12.2021 20:08 ---Danke für eure Beiträge.
Wieso wird denn eine Zeit in der ich 15 Stunden die Woche gearbeitet habe evtl. angerechnet aber eine Zeit in der ich 40 Stunden die Woche gearbeitet habe nicht?
Sind alle Ausbildungen generell keine einschlägige Berufserfahrung?
--- End quote ---
In der Zeit, in der du 15 Stunden die Woche gearbeitet hast, hast du in einem Beruf gearbeitet und Berufserfahrung gesammelt.
In der Zeit, in der du 40 Stunden die Woche "gearbeitet" hast, hast du einen Beruf gelernt und keine Berufserfahrung gesammelt.
Ich wurde nach meinem dualen Studium auch erst noch in E10 eingestellt, weil ich auf dem Papier noch keine für eine E11 damals offenbar notwendige Verwaltungserfahrung mitbrächte. Was natürlich Bullshit ist, weil ich zuvor 3,5 Jahre mein duales Studium in genau der Behörde gemacht habe. Wurde dann erst nachdem ich diese Verwaltungserfahrung gesammelt habe nach 6 Monaten höhergruppiert.
Im Endeffekt war es hier aber monetär sogar sinnvoller, erst für ein halbes Jahr in die E10 zu kommen und dann in die E11, weil man bei Höhergruppierungen mindestens in Stufe 2 kommt. Mit direkt E11/1 für 1 Jahr hätte ich am Ende weniger gehabt als jetzt mit E10/1 für ein halbes und E11/2 ein weiteres halbes Jahr. Zumal die Stufenlaufzeit in Stufe 2 ein halbes Jahr früher anfing, was auch für die Zukunft Vorteile bedeutet.
Ist schon etwas merkwürdig, was in Behörden so (nicht) gemacht wird.
Navigation
[0] Message Index
[*] Previous page
Go to full version