Autor Thema: [NI] Jahressonderzahlung 2021 und Coronabonus 2022  (Read 8663 times)

Schlaubi

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Hey liebes Forum,

zwei Fragen:

- bei der Auszahlung der Jahressonderzahlung 2020 (Weihnachtsgeld): erhält man diese NICHT wenn man nur im Monat Dezember in Elternzeit ist? Oder umgedreht: muss man im Monat der Auszahlung für mindestens einen Tag beschäftigt sein, um sie zu erhalten?

- Der Coronabonus soll 2022 Anfang des Jahres gezahlt werden. Kann es auch hier passieren, dass man im Monat der Auszahlung mindestens einen Tag Bezüge erhalten muss, also auch rausfällt, wenn man gerade in diesem Monat in Elternzeit ist?

Dies wäre ja wirklich eine krasse Benachteiligung für diejenigen, die einen Monat zur Geburt zur Unterstützung in Elternzeit gingen.
« Last Edit: 12.12.2021 02:43 von Admin2 »

sapere aude

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Antw:NI Jahressonderzahlung 2021 und Coronabonus 2022
« Antwort #1 am: 09.12.2021 09:41 »
Hessen hat für die Beamtinnen und Beamten die Stichtage des TV-H übernommen:
"Die Stichtage entsprechen denjenigen des Tarifvertrages  über  Corona-Sonderzahlung  vom  15.  Oktober  2021  und  sorgen  dadurch  hinsichtlich  der  Anspruchsvoraussetzungen und der Anspruchshöhe für einen Gleichklang mit den Tarifbeschäftigten des Landes Hessen."

Ich gehe davon aus, dass die anderen Länder - soweit eine Übernahme erfolgt - vergleichbar verfahren.

DeGr

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Antw:NI Jahressonderzahlung 2021 und Coronabonus 2022
« Antwort #2 am: 09.12.2021 10:01 »
Mir wurde aufgrund kurzzeitiger Elternzeit mit Teilzeit-Tätigkeit das Weihnachtsgeld um 70 % gekürzt und bei der Sonderzahlung wird es voraussichtlich ebenso sein, wenn der Stichtag von den Tarifverhandlungen übernommen wird... ja, es kotzt mich tierisch an. Mein Elterngeld-Plus wird dadurch quasi für mehrere Monate zunichte gemacht.

Schlaubi

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Antw:NI Jahressonderzahlung 2021 und Coronabonus 2022
« Antwort #3 am: 09.12.2021 10:22 »
Also was bedeutet dies nun für meine Ausgangsfragen?

Ps: Sonderzahlungen werden nicht angerechnet beim Elterngeld!

sapere aude

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Antw:NI Jahressonderzahlung 2021 und Coronabonus 2022
« Antwort #4 am: 09.12.2021 10:23 »
Sollte Niedersachsen die Stichtageregelung des TV-L übernehmen gilt:

Die erste Voraussetzung ist, dass das Arbeitsverhältnis am 29. November 2021 bestanden hat. Auch ruhende Arbeitsverhältnisse, zum Beispiel während der Elternzeit oder während eines unbezahlten Urlaubes, erfüllen diese Voraussetzung.

Zusätzlich muss eine zweite Voraussetzung erfüllt sein: An mindestens einem Tag zwischen dem 1. Januar und dem 29. November 2021 muss Anspruch auf Entgelt bestanden haben. Das ist auch der Fall bei einer Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, während des Bezug des Krankengeldzuschuss aus dem TV-L oder während des Bezugs von Mutterschutzgeld sowie des Mutterschutzlohns während eines ärztlichen Beschäftigungsverbotes. Auch der Bezug von Kurzarbeitergeld zählt dazu.

Damit Beschäftigte Anspruch auf die Sonderzahlung haben, müssen beide Voraussetzungen erfüllt sein.

Auch für die Frage, ob während der Elternzeit Anspruch auf die Corona-Prämie besteht, ist es entscheidend, ob an einem Tag zwischen dem 1. Januar und dem 29. November Entgelt oder bestimmte Entgeltersatzleistungen bezogen wurden. Bei einer Teilzeittätigkeit während der Elternzeit ist dies der Fall, ebenso bei Bezug von Mutterschaftsgeld oder Krankengeldzuschuss aus dem TV-L.

Quelle: GEW (Das Tarifergebnis zusammengefasst:)

DeGr

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Antw:NI Jahressonderzahlung 2021 und Coronabonus 2022
« Antwort #5 am: 09.12.2021 12:27 »
Also was bedeutet dies nun für meine Ausgangsfragen?

Ps: Sonderzahlungen werden nicht angerechnet beim Elterngeld!

Es bedeutet: Ja, es kann passieren. Das wissen wir alle aber erst dann, wenn der Gesetzgeber eine Regelung erlassen hat. Alles andere ist letztlich Spekulation.

Es kann auch gut sein, dass derjenige, der 100 % in Elternzeit ist, die volle Prämie erhalten wird, derjenige der in Elternzeit mit Teilzeit-Tätigkeit ist, jedoch lediglich die anteilige Prämie (so wie es voraussichtlich bei mir sein wird).

PS: Ich weiß, dass Sonderzahlungen nicht angerechnet werden. Durch die Elternzeit in Teilzeit entgehen mir aber netto ca. 1000 € Sonderzahlung, die ich in Vollzeit bekommen hätte. Wenn ich diesen "Verlust" dem Elterngeld gegenüberstelle, erübrigt sich mein Elterngeld und ich hätte den Zeitraum anders gewählt.


sapere aude

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Antw:[NI] Jahressonderzahlung 2021 und Coronabonus 2022
« Antwort #7 am: 05.01.2022 20:52 »
Ist schon bekannt, wann die Zahlung der Corona-Sonderzahlung erfolgt. Im Gesetz ist der Zahlungszeitpunkt nicht geregelt.

Flickenmichi

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Antw:[NI] Jahressonderzahlung 2021 und Coronabonus 2022
« Antwort #8 am: 06.01.2022 19:21 »
Laut der Artikelvorschau auf der Startseite des NLBVs erhalten die Besoldungsempfänger*innen die Sonderzahlung mit den Bezügen des Monats März 2022 (https://www.nlbv.niedersachsen.de/startseite/). Wenn man jedoch den Artikel aufruft, steht da nichts mehr zum Zahlungszeitpunkt.  ???

stingmb

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Antw:[NI] Jahressonderzahlung 2021 und Coronabonus 2022
« Antwort #9 am: 06.01.2022 19:40 »
Mancher scheint ja regelrecht auf die Paar Euro hinzufiebern  ???

sapere aude

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Antw:[NI] Jahressonderzahlung 2021 und Coronabonus 2022
« Antwort #10 am: 07.01.2022 09:18 »
Danke für den link

https://www.nlbv.niedersachsen.de/bezuege_versorgung/besoldung/corona-sonderzahlung-fur-besoldungsempfanger-und-besoldungsempfangerinnen-nach-dem-nds-besoldungsgesetz-nbesg-207393.html

Dort gibt es im letzten Absatz folgenden Hinweis:

"... Bei der Corona-Sonderzahlung handelt sich um eine Beihilfe bzw. Unterstützung des Arbeitgebers zur Abmilderung der zusätzlichen Belastung durch die Corona-Krise im Sinne des § 3 Nummer 11a des Einkommensteuergesetzes, die im Rahmen dieser Vorschrift im Abrechnungsmonat März 2022 steuerfrei gezahlt wird."

Schlaubi

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Antw:[NI] Jahressonderzahlung 2021 und Coronabonus 2022
« Antwort #11 am: 02.02.2022 21:05 »
Das letzte Zitat wurde nun entsprechend ergänzt, dass die Prämie dem Teilzeitabzug unterliegt - weis irgendjemand was dies für Leute bedeutet, die bspw. einen Tag Anspruch auf Vollzeitdienstbezüge hatten, danach aber bspw. in Elternzeit waren?

sapere aude

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Antw:[NI] Jahressonderzahlung 2021 und Coronabonus 2022
« Antwort #12 am: 03.02.2022 07:00 »
"Maßgebend sind jeweils die Verhältnisse am 29. November 2021."

Ich vermute: Es kommt auf den Arbeitsanteil am 29. November 2021 an.

Reisinger850

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Antw:[NI] Jahressonderzahlung 2021 und Coronabonus 2022
« Antwort #13 am: 03.02.2022 07:32 »
Mancher scheint ja regelrecht auf die Paar Euro hinzufiebern  ???

Tja wenn man sein Leben auskostet, ist das normale Geld halt zu wenig… ausserdem wollen Aktien auch weiter bespart werden und die Wohnung weiter abbezahlt werden. Beim Auto geht es weiter.

Meine vier Fernreisen in den Ferien fressen auch viele Euros. Lass die Leute also doch hinfiebern…

Schlaubi

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Antw:[NI] Jahressonderzahlung 2021 und Coronabonus 2022
« Antwort #14 am: 03.02.2022 08:09 »
sapere aude das beißt sich aber etwas mit dem Leitsatz, dass jeder Anspruch hat, der EINEN Tag Anspruch auf Bezüge hatte. Macht es nicht mehr Sinn, dass dann bei Elternzeit auf bspw die Arbeitszeit an diesen einem Tag abgestellt wird? Also meinetwegen 1. Januar noch Mutterschutz gehabt bei vollen Bezüge und 2. Januar Elternzeit…? Als Extrembeispiel