Hallo,
ich habe eine sv-pflichtige Beschäftigung und habe dem AG jetzt einen Bescheid der Landestierärztekammer und der DRV über die RV-Befreiung vorgelegt. Daraus geht hervor, dass ich rückwirkend ab 05/2021 befreit bin.
Da ich ja bis einschließlich 11/2021 normal RV-Beiträge abgeführt habe, wie verhält sich das jetzt bitte rückwirkend?
Erhalte ich die zu viel gezahlten RV-Beiträge vom AG mit der Lohnzahlung 12/2021 oder führt der AG diese rückwirkend an die Landestierärztekammer ab und ich muss die mir dort erstatten lassen?
Danke.
MfG