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Keine Verbeamtung im m.D. trotz abgeschlossenem Hochschulstudium

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bennigroth:
Hallo zusammen,

mir geht es hier um folgenden Fall:
Eine Person arbeitet seit 5,5 Jahren als TB im mittleren Dienst. Die Person hat zuvor an einer deutschen Universität BWL studiert und als Bachelor abgeschlossen. Nun hat sich die Person auf eine Verbeamtung im m.D. beworben und eine Absage erhalten. Begründung -> die Person besitzt keine abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung.
(Weshalb die Person nicht im g.D. tätig ist, soll hier unberücksichtigt bleiben)

Mir wäre es absolut neu, dass ein abgeschlossenes Studium nicht als Berufsausbildung anerkannt wird. Irre ich mich da oder stimmt mir hier jemand zu? Eigene Recherchen zum Thema brachten mir keine eindeutigen Ergebnisse.

EiTee:
Gleich folgt als erstes der Satz "bei TB gibt es keinen mittleren Dienst".

Um jetzt deine Frage zu beantworten, Du irrst dich. Ein Studium ist nicht gleichzusetzen mit einer Ausbildung, ebenfalls ist eine Ausbildung nicht gleichzusetzen mit einem Studium. Der Fakt, dass hier ein Studienabschluss vorliegt, sorgt nicht dafür, dass die Erfordernis einer Berufsausbildung erfüllt wird. Der Versagungsgrund ist daher korrekt.

Keine Verbeamtung, solange nicht die notwendigen Voraussetzungen erfüllt werden. Wie dies geschehen kann, dürfte jedem klar sein.

bennigroth:
Vielen Dank für deine Antwort.
Allerdings wundert mich, dass das Studium eine zwingende Voraussetzung für die Verbeamtung im g.D. ist. Also: eine höherwertige Ausbildung für eine höherwertige Tätigkeit bzw. Laufbahn. Da ist keine Rede von einer Ausbildung.

Mir kommt es so vor, dass Upgrading zwingende Voraussetzung ... Downgrading jedoch unmöglich ist.

Bastel:
Was heist Downgrade? Vermutlich kannst du viele der Tätigkeiten, welche im m.D. nötig sind überhaupt nicht.

Ein Bauingenieur kann wahrscheinlich auch keine gerade Mauer oder ähnliches hochziehen...

bennigroth:
Das würde ja im Umkehrschluss bedeuten, dass eine Person im m.D. nicht fähig ist, Tätigkeiten im e.D. zu verrichten. Das sehe ich nicht so.

Fakt ist: die Person erfüllt die Voraussetzungen für den g.D. Diese wiederum müssen erfüllt sein, wenn man vom m.D. in den g.D. aufsteigen will. Dementsprechend ist das ja ein zwingende Voraussetzung (von der Wertigkeit her). Man muss also qualifizierter sein, als es für den m.D. erforderlich ist. 

Weshalb diese Qualifizierung allerdings nicht für den m.D. ausreicht erschließt sich mir schlicht nicht. Da wird m.M.n. zweierlei Maßstab angelegt.

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