Beschäftigte im mittelbaren öffentlichen Dienst > weitere Tarifverträge

Eingruppierung nach der Elternzeit

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Svellanie:
Hallo ihr Lieben,

ich und mein Mann planen ein zweites Kind zu bekommen und nun hat uns unser Vorgesetzter mitgeteilt, dass er weiterhin in Verhandlungen mit dem Vorstand ist, dass wir alle eine höhere Entgeltgruppe erhalten.

Da das nicht von heut auf morgen passieren wird, frage ich mich, ob das auch für mich gilt, wenn die Entgeltgruppe für meine Stelle während meiner Elternzeit angepasst wird oder ob der AG damit argumentieren kann, dass er mich nur zu den Konditionen weiter beschäftigen muss die ich vor meiner EZ hatte.

Ich hoffe das reicht an Informationen zu meiner Frage und vielleicht hat schon mal jemand Erfahrungen dazu gesammelt.

Vielen Dank im Voraus!

MH:
Ich denke da gibt es kein Problem. Den schließlich wirst nicht du als Person höher gruppiert, sondern die Planstelle, die du ausführst erhält eine Höhergruppierung. Wenn du dann wieder aus der Elternzeit zurück kommst, dann sitzt du m. M nach ja wieder auf deiner Planstelle, oder etwa nicht?

EiTee:

--- Zitat von: MH am 09.12.2021 14:52 ---Ich denke da gibt es kein Problem. Den schließlich wirst nicht du als Person höher gruppiert, sondern die Planstelle, die du ausführst erhält eine Höhergruppierung. Wenn du dann wieder aus der Elternzeit zurück kommst, dann sitzt du m. M nach ja wieder auf deiner Planstelle, oder etwa nicht?

--- End quote ---


Falsch! Ich zitiere Mal eine Standardaussage von Spid


--- Zitat ---Stellen sind niemals eingruppiert, Tarifbeschäftigte sind eingruppiert. Dabei gibt es keine Eingruppierung, die „vertretbar“ wäre, vielmehr sind TB aufgrund der tariflichen Regelungen stets entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert.
--- End quote ---

Organisator:

--- Zitat von: MH am 09.12.2021 14:52 ---Ich denke da gibt es kein Problem. Den schließlich wirst nicht du als Person höher gruppiert, sondern die Planstelle, die du ausführst erhält eine Höhergruppierung. Wenn du dann wieder aus der Elternzeit zurück kommst, dann sitzt du m. M nach ja wieder auf deiner Planstelle, oder etwa nicht?

--- End quote ---

Oha, gefährliches Halbwissen! Die Eingruppierung richtet sich nach den übertragenen Tätigkeiten, nicht nach irgendwelchen Haushaltsstellen. Weiterhin sind Planstellen für Beamte vorgesehen, die sind ohnehin nicht eingruppiert.

Insofern ergibt sich für die TE überhaupt keine Änderung, es sei denn, sie stimmt einer eingruppierungsrelevanten Tätigkeitsänderung zu.

Svellanie:
Vielen Dank für die bisherigen Antworten. Also m.E. bezieht sich die Eingruppierung auf die Stelle und den damit verbundenen Tätigkeiten und nicht auf die Person.

Als ich damals hier angefangen habe, habe ich diesbezüglich nachgefragt weil ich einen Uniabschluss habe und MA mit Hochschulabschluss eine Entgeltgruppe höher bekommen müssten. Die Personalleiterin hat es mir so erklärt, dass wenn ich jetzt bspw. in der Poststelle arbeite und nebenbei einen Uniabschluss mache, kann ich ja für die gleiche Tätigkeit nicht plötzlich mehr Geld bekommen, sondern müsste dann eine entsprechende Tätigkeit im Unternehmen einnehmen. Daher richtet sich die Eingruppierung schon nach der Stelle und nicht unbedingt nach den Qualifizierungen der Person.

Demnach macht die erste Antwort für mich schon Sinn, zumindest solange ich meine Position behalte.

Ich hoffe natürlich wieder auf meine Stelle zurückkehren zu können, aber das kann ich aktuell nicht sicher sagen.

Aber vielleicht kommen ja noch ein paar Informationen zusammen :)

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