Beschäftigte im mittelbaren öffentlichen Dienst > weitere Tarifverträge

Eingruppierung nach der Elternzeit

<< < (2/3) > >>

EiTee:
Da irrst Du dich leider und hast es nicht korrekt verstanden. Die von mir zitierte Aussage, von Spid, ist genau richtig.

MH:
Naja, bei uns spricht man immer von Planstellen 🤷.
Dann habe ich das wohl immer falsch verstanden.
Bei uns sind Stellen nach XY tariflich "eingruppiert" (nach deren Tätigkeitsprofil) und wer drauf "sitzt" bekommt dementsprechend dieses "Gehalt". Da ist es vollkommen egal, ob da ein Meier, Huber oder sonst wer sitzt. Auch nach der EZ ist es so. Man ist bisher immer auf seine alte "Stelle" zurück gekommen und ist somit immer nach der aktuellen tariflichen "Eingruppierung der Stelle" bezahlt worden. Sprich, wenn zwischenzeitlich die Stelle höher "eingruppiert" wurde, erhält man dieses Gehalt.
Wie das letztendlich im Hintergrund läuft, weiß ich ehrlich gesagt nicht. 😅

Organisator:

--- Zitat von: MH am 09.12.2021 18:23 ---Naja, bei uns spricht man immer von Planstellen 🤷.
Dann habe ich das wohl immer falsch verstanden.
Bei uns sind Stellen nach XY tariflich "eingruppiert" (nach deren Tätigkeitsprofil) und wer drauf "sitzt" bekommt dementsprechend dieses "Gehalt". Da ist es vollkommen egal, ob da ein Meier, Huber oder sonst wer sitzt. Auch nach der EZ ist es so. Man ist bisher immer auf seine alte "Stelle" zurück gekommen und ist somit immer nach der aktuellen tariflichen "Eingruppierung der Stelle" bezahlt worden. Sprich, wenn zwischenzeitlich die Stelle höher "eingruppiert" wurde, erhält man dieses Gehalt.
Wie das letztendlich im Hintergrund läuft, weiß ich ehrlich gesagt nicht. 😅

--- End quote ---

Auch bei euch können Stellen nicht eingruppiert sein. Auch wenn es spitzfindig klingt, sie können allenfalls bewertet sein. Eingruppiert ist die Person. Das liegt schon daran, dass in bestimmten Entgeltgruppen Voraussetungen in der Person erfüllt sein müssen. Wenn diese nicht erfüllt sind, ergibt sich eine andere Eingruppierung. Abstrakt auf einer Stelle ist das nicht möglich.

Weiterhin kann es auch keine Automatik für ein höheres Gehalt geben. Zwar kann der Arbeitgeber die einer Stelle zugeordneten Tätigkeiten verändern, was zu einer höheren Bewertung führen kann, dies ändert aber gar nichts im Verhältnis zum Arbeitnehmer.
Eine eingruppierungsrelevante Tätigkeitsänderung ist immer zustimmungspflichtig. Ohne Bestätigung durch den AN läuft da nix.

MH:

--- Zitat von: Organisator am 10.12.2021 08:29 ---
--- Zitat von: MH am 09.12.2021 18:23 ---Naja, bei uns spricht man immer von Planstellen 🤷.
Dann habe ich das wohl immer falsch verstanden.
Bei uns sind Stellen nach XY tariflich "eingruppiert" (nach deren Tätigkeitsprofil) und wer drauf "sitzt" bekommt dementsprechend dieses "Gehalt". Da ist es vollkommen egal, ob da ein Meier, Huber oder sonst wer sitzt. Auch nach der EZ ist es so. Man ist bisher immer auf seine alte "Stelle" zurück gekommen und ist somit immer nach der aktuellen tariflichen "Eingruppierung der Stelle" bezahlt worden. Sprich, wenn zwischenzeitlich die Stelle höher "eingruppiert" wurde, erhält man dieses Gehalt.
Wie das letztendlich im Hintergrund läuft, weiß ich ehrlich gesagt nicht. 😅

--- End quote ---

Auch bei euch können Stellen nicht eingruppiert sein. Auch wenn es spitzfindig klingt, sie können allenfalls bewertet sein. Eingruppiert ist die Person. Das liegt schon daran, dass in bestimmten Entgeltgruppen Voraussetungen in der Person erfüllt sein müssen. Wenn diese nicht erfüllt sind, ergibt sich eine andere Eingruppierung. Abstrakt auf einer Stelle ist das nicht möglich.

Weiterhin kann es auch keine Automatik für ein höheres Gehalt geben. Zwar kann der Arbeitgeber die einer Stelle zugeordneten Tätigkeiten verändern, was zu einer höheren Bewertung führen kann, dies ändert aber gar nichts im Verhältnis zum Arbeitnehmer.
Eine eingruppierungsrelevante Tätigkeitsänderung ist immer zustimmungspflichtig. Ohne Bestätigung durch den AN läuft da nix.

--- End quote ---

Mhhh die AN werden innerhalb der Stellen, obwohl diese vorab gleich "bewertet", gleiche Stellenbezeichnungen, gleiche Stellenprofile und das gleiche Gehalt erhalten, je nach Abteilung mehr oder weniger mit Aufgaben konfrontiert. Die einen z.B. müssen Statistiken führen, die anderen nicht etc.. Obwohl es im Tätigkeitsprofil steht. Hat dann A einfach Glück gehabt, wenn er es nicht machen muss?

Deswegen bin ich immer davon ausgegangen, dass eben die Stelle und nicht die Personen an sich "eingruppiert" sind. 🤷. Und man eben nicht nach der eigentlichen Tätigkeit bezahlt wird.

Edit:
Wir hatten noch nie jemanden, der eine andere Entgeldgruppe erhalten hatte, auch wenn er nicht ganz das Profil erfüllte. (z.b hatte kein Studium, obwohl Vorraussetzung). Das wird dann irgendwie so passend gemacht. 🤷
aber wer weiß, was Personaler sich denken..

So kann man sich täuschen...

XTinaG:
In sämtlichen BAT-Nachfolgeverträgen spielen "Stellen" keine Rolle. Du kannst Dir ja mal den Spaß machen und den Begriff in den Vertragstexten suchen. Du wirst nichts von Relevanz finden. Stattdessen wirst Du in allen Werken etwa folgende Formulierung finden: "Die/Der Beschäftigte ist in der  Entgeltgruppe eingruppiert, deren Tätigkeitsmerkmalen die gesamte von ihr/ihm nicht nur vorübergehend auszuübende Tätigkeit entspricht." Es sind also die Beschäftigten eingruppiert, und zwar entsprechend ihrer jeweils auszuübenden Tätigkeit. Stellen spielen dabei keine Rolle.

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

[*] Previous page

Go to full version