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Arbeitgeberzuschuss zu allen Entgeltumwandlungen ab 2022

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Tri:
Wenn ich das richtig verstanden habe wurde mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) geregelt das ab den 01.01.2022 die Arbeitgeber verpflichtet sind den Mitarbeitern mit Entgeltumwandlungs-Bestandverträgen (von vor 2019) eine Zuschuss von 15% zu den Beiträgen zu zahlen.

Habt ihr dazu schon was gehört? Muss man als Arbeitnehmer selbst aktiv werden? Von der Kollegin aus der Personalstelle habe ich gehört hier müsste erst was im Tarifvertrag neu geregelt werden. Dies kommt mir jedoch komisch vor den ein Tarifvertrag kann ja keine Verschlechterung eines gesetzlichen Anspruches begründen, somit sollte es doch dann für uns gelten, oder!?

Gruß Tri

Tanja:
Hallo,

das hast du richtig verstanden. Der Arbeitgeber ist verpflichtet.

Es gibt seitens der Versicherungen unterschiedlich Vorgehensweisen. Ein Versicherungsunternehmen kam direkt auf mich zu und hat die Ergänzungsvereinbarungen schon ausgefüllt mitgebracht, bei den anderen musste ich aktiv werden und um die Vordrucke bitten (und auch selbst ausfüllen...).
Ferner ist es für die Personalabteilung Pflicht, den Arbeitnehmer auf die Möglichkeit der betrieblichen Altersvorsorge hinzuweisen. Sollte der/die AN*in kein Interesse haben, muss das unterschrieben vom AN*in in der Personalakte aufbewahrt werden.

Viele Grüße
Tanja

XTinaG:
§ 19 BetrAVG enthält eine Tariföffnungsklausel mit der Möglichkeit, tariflich u.a. vom durch das BRSG geänderten § 1a BatrAVG abzuweichen.

Tri:
Wie ist im Bezug darauf dann "§ 19 BetrAVG – Allgemeine Tariföffnungsklausel (3) Im Übrigen kann von den Bestimmungen dieses Gesetzes nicht zuungunsten des Arbeitnehmers abgewichen werden." zu verstehen?

XTinaG:
Daß im übrigen nicht zuungunsten des Arbeitnehmers abgewichen werden darf.

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