Autor Thema: Auszahlung der Höhergruppierung nach Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis  (Read 6656 times)

conny

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Hallo liebe Community,

ich habe bis vor einigen Monaten in einer Kommunalverwaltung gearbeitet und bin dort auf eigenen Wunsch ausgeschieden.
Nun ist mir vor 3 Monaten bekannt geworden, dass die Mitarbeiter dort rückwirkend höhergruppiert wurden, datiert zu einem Zeitpunkt, an dem ich dort auch noch beschäftigt war.
Eine Forderung zur Zahlung des Differenzbetrags wurde mir nach §§ 12 und 37 TVöD verweigert.

Ich sehe den Fall mit der Ausschlussfrist allerdings nach Bekanntwerden (also im September) - wie seht ihr das?

Viele Grüße
Conny


XTinaG

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Die Ausschlußfrist wirkt ab dem Entstehungszeitpunkt der Ansprüche. Kenntnis ist irrelevant.

conny

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Auszahlung des Betrags war ebenfalls vor 3 Monaten

veeam

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Und exakt Deine alte Stelle ist ebenfalls höhergruppiert worden? Also Deine Nachfolge erhält bereits das höhere Entgelt und ihr wurde exakt die gleiche Stellenbeschreibung ausgehändigt wir Dir? Ansonsten kann sich die Dienststelle immer schön rausreden und behaupten, dass es genau auf Deiner alten Stelle zu keiner Höhergruppierung gekommen ist, oder das sich die Aufgabenzuschnitte nach Deinem Weggang anders zusammengesetzt haben, weshalb Deine alte Stelle nicht mit der neuen Vergleichbar wäre.

conny

  • Gast
Und exakt Deine alte Stelle ist ebenfalls höhergruppiert worden? Also Deine Nachfolge erhält bereits das höhere Entgelt und ihr wurde exakt die gleiche Stellenbeschreibung ausgehändigt wir Dir? Ansonsten kann sich die Dienststelle immer schön rausreden und behaupten, dass es genau auf Deiner alten Stelle zu keiner Höhergruppierung gekommen ist, oder das sich die Aufgabenzuschnitte nach Deinem Weggang anders zusammengesetzt haben, weshalb Deine alte Stelle nicht mit der neuen Vergleichbar wäre.

Ja, meine Nachfolge hat die gleichen Aufgaben und bekommt die höhere Entgeltgruppe.
Ich habe sogar noch an den Vorlagen zur Stellenbewertung mitgearbeitet, habe dann aber einen neuen Job angetreten und jetzt erfahren, dass endlich höhergruppiert wurde, ich davon aber keinen Cent sehen soll.

Lars73

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Bis wann hast du denn dort gearbeitet und wann hast du deine Ansprüche geltend gemacht?

conny

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Gearbeitet bis Dez 20, der Rest hat im August 21 die Höhergruppierung bekommen, geltend gemacht habe ich im Sep 21. Gab aber keine Bekanntmachung vorher

veeam

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Letztendlich könntest Du Ansprüche geltend machen, indem Du sie Deiner alten Dienststelle gegenüber mit entsprechender Zahlungsaufforderung genau bezifferst.

Der Anspruch ergibt sich frühestens mit Annahme der neu verfassten Stellenbeschreibung und gilt maximal 6 Monate rückwirkend. Da die Auszahlung bei den ehemaligen Kolleginnen und Kollegen bereits 3 Monate her ist, könntest Du für maximal 3 Monate den Differenzbetrag einfordern. -Sofern die Abgabe der Stellenbeschreibungen mindestens diese weiteren drei Monate zurückliegt. Ansonsten natürlich entsprechend weniger.



Edit: Aufgrund der neuen Erkenntnisse zum Beschäftigungsverhältnis steht Dir keine Nachzahlung zu.

conny

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Edit: Aufgrund der neuen Erkenntnisse zum Beschäftigungsverhältnis steht Dir keine Nachzahlung zu.

Auch wenn die zum 04/2020 höhergruppiert wurden und ich bis 12/2020 dort tätig war?

Sorry, ich bin im Tarifrecht absolut unfit...

veeam

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04/2020 - Abgabe neue Stellenbeschreibung
12/2020 - Verlassen der Dienststelle
08/2021 - Abschluss des Bewertungsvorgangs und rückwirkende Eingruppierung

Streng genommen haben auch die noch verbliebenen Kollegen nur einen Anspruch auf Rückzahlung bis 02/2021.
Noch strenger genommen hättet ihr in 10/2020 bereits eure Ansprüche in Form einer bezifferten Zahlungsaufforderung gemäß eurer Rechtsmeinung zur Eingruppierung geltend machen müssen und den Arbeitgeber in Verzug setzen müssen.

Oder anders gesagt:
Wenn Du nur 6 Monate rückwirkend einen Anspruch auf Nachzahlung hast, selber aber schon 12 Monate nicht mehr dort beschäftigt bist, gehst Du leider leer aus. Sofern die Kollegen eine Nachzahlung bis zurück zu 04/2020 erhalten haben ist dies auf freiwilliger Basis des Arbeitgebers geschehen und impliziert keinen Rechtsanspruch für Dich.

conny

  • Gast
04/2020 - Abgabe neue Stellenbeschreibung
12/2020 - Verlassen der Dienststelle
08/2021 - Abschluss des Bewertungsvorgangs und rückwirkende Eingruppierung

Streng genommen haben auch die noch verbliebenen Kollegen nur einen Anspruch auf Rückzahlung bis 02/2021.
Noch strenger genommen hättet ihr in 10/2020 bereits eure Ansprüche in Form einer bezifferten Zahlungsaufforderung gemäß eurer Rechtsmeinung zur Eingruppierung geltend machen müssen und den Arbeitgeber in Verzug setzen müssen.

Oder anders gesagt:
Wenn Du nur 6 Monate rückwirkend einen Anspruch auf Nachzahlung hast, selber aber schon 12 Monate nicht mehr dort beschäftigt bist, gehst Du leider leer aus. Sofern die Kollegen eine Nachzahlung bis zurück zu 04/2020 erhalten haben ist dies auf freiwilliger Basis des Arbeitgebers geschehen und impliziert keinen Rechtsanspruch für Dich.

Vielen Dank, das erschließt sich mir jetzt auch!  :)

Ich schließe dann mal.