Hallo liebe Community,
ich habe bis vor einigen Monaten in einer Kommunalverwaltung gearbeitet und bin dort auf eigenen Wunsch ausgeschieden.
Nun ist mir vor 3 Monaten bekannt geworden, dass die Mitarbeiter dort rückwirkend höhergruppiert wurden, datiert zu einem Zeitpunkt, an dem ich dort auch noch beschäftigt war.
Eine Forderung zur Zahlung des Differenzbetrags wurde mir nach §§ 12 und 37 TVöD verweigert.
Ich sehe den Fall mit der Ausschlussfrist allerdings nach Bekanntwerden (also im September) - wie seht ihr das?
Viele Grüße
Conny